19.01.2011 | 13:37:00 | ID: 7851 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Änderungen des GAK-Rahmenplans 2011 beschlossen

Berlin (agrar-PR) - Förderung der einzelbetrieblichen Umweltberatung und deutliche erhöhte Unterstützung für die Weinbergsflurbereinigung beschlossen - EU-Beratungen zur GAP-Reform werden bei der Weiterentwicklung der GAK berücksichtigt.

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat das Änderungspaket für den Rahmenplan 2011 der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) beschlossen. Kernstücke des Pakets sind die Förderung einzelbetrieblicher Beratungsmaßnahmen im Hinblick auf Klimawandel, erneuerbare Energien, biologische Vielfalt, Wassermanagement und Begleitmaßnahmen im Milchsektor sowie die Erhöhung des Fördersatzes für die Weinbergsflurbereinigung. Ab 2011 beteiligt sich der Bund auch an einer neuen Agrarumweltmaßnahme, die den Verzicht auf den Umbruch bei der Grünlanderneuerung unterstützt. Außerdem gibt es bessere Konditionen bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen.

"Mit der neuen Beratungsförderung unterstützen wir insbesondere Milcherzeuger, die externen Sachverstand nutzen, um ihre Betriebe optimal auf die Zeit nach dem Ausstieg aus der Milchquote 2015 vorzubereiten", hob Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium hervor. Weiter erläuterte Dr. Kloos, dass sich der Bund von nun an auch an Beratungskosten beteilige, die entstehen, wenn sich Landwirte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien ein neues wirtschaftliches Standbein aufbauen oder die Erzeugung umweltfreundlicher gestalten wollen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Landesregierungen die neuen Angebote des GAK-Rahmenplans in ihre Landesprogramme übernehmen.

Der aus den für die GAK zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder bestehende PLANAK hat insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

- Anhebung des Fördersatzes für die Weinbergsflurbereinigung von 55 Prozent auf 65 Prozent der Ausführungskosten.

- Einführung der Förderung von einzelbetrieblichen Beratungen im Hinblick auf Klimawandel, erneuerbare Energien, biologische Vielfalt, Wassermanagement und Begleitmaßnahmen im Milchsektor einschließlich der bestehenden Energieeffizienzberatung mit bis zu 100 Prozent der Kosten. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet worden.

- Die Aufnahme einer neuen Agrarumweltmaßnahme für intensiv wirtschaftende Milcherzeuger. Sie können künftig jährlich mit bis zu 45 Euro je Hektar Dauergrünland gefördert werden, wenn sie sich für fünf Jahre verpflichten, bei der Erneuerung des Dauergrünlandes auf eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung und die Anwendung von Totalherbiziden zu verzichten.

- Auch die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen wird verbessert: Über die bestehende Förderung des Einsatzes von Rückpferden (5 Euro je Kubikmeter Holz) hinaus können auf sensiblen Waldstandorten künftig andere umweltverträgliche Holzernteverfahren gefördert werden, zum Beispiel die Holzernte mit Hilfe von Seilkrananlagen mit bis zu 25 Euro je Kubikmeter. Die überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebotes wird künftig auch bei den forstwirtschaftlichen Vereinigungen gefördert (bisher nur bei Forstbetriebsgemeinschaften). Kosten der Geschäftsführung sind künftig auch bei einer wesentlichen Erweiterung eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses förderfähig. Als wesentliche Erweiterung gilt die Zunahme der Fläche des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses um mindestens 30 Prozent oder 300 Hektar. Das so genannte Kombinationsmodell (Zuschuss zu den Geschäftsführungskosten und Mobilisierungsprämie) wird bis 2013 verlängert. Unterstützt werden Maßnahmen für die Revitalisierung der Wälder (Waldkalkung) künftig auch im Kleinprivatwald. Das entsprechende 2010 ausgelaufene Modellvorhaben, mit dem die Waldkalkung auf den meistens kleinparzellierten Flächen zu 100 Prozent gefördert wurde, ist somit in die Regelförderung der GAK überführt worden.

Die stets nur befristet angebotene Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Bürgschaften des Bundes und der Länder bei der Förderung von Agrar- und Diversifizierungsinvestitionen wird im Rahmen der GAK bis zum 31. Dezember 2013 fortgeführt.

Eine detaillierte Beschreibung der beschlossenen Änderungen sowie Arbeitsfassungen der geänderten Förderungsgrundsätze des GAK-Rahmenplans 2011 werden in den nächsten Tagen auf den Internetseiten des BMELV (www.bmelv.de) veröffentlicht. Die Beschlüsse des PLANAK werden über die Nationale Rahmenregelung bei der EU-Kommission notifiziert. Soweit eine EU-Mitfinanzierung der geänderten GAK-Maßnahmen angestrebt wird, müssen die Länder sie in ihre ELER-Programme zur ländlichen Entwicklung einbauen. Nach Einreichung der Programmänderungsvorschläge bei der Europäischen Kommission können die Länder die geänderten Maßnahmen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommission bereits anwenden.

Bei der künftigen Weiterentwicklung der GAK werden die Beratungen auf EU-Ebene über die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 berücksichtigt. (bmelv)

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