12.05.2014 | 12:30:00 | ID: 17714 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agraranträge auf EU-Förderung bis spätestens 15. Mai 2014 einreichen

Schwerin (agrar-PR) - 52 Landwirtschaftsbetriebe hatten im vergangenen Jahr ihre Anträge auf EU-Direktzahlungen bzw. Mittel für die 2. Säule verspätet eingereicht und somit unnötige Kürzungen in Kauf genommen.
„Das ist verschenktes Geld. Daher weise ich noch einmal ausdrücklich auf eine rechtzeitige, möglichst digitale Abgabe der Antragsunterlagen in 2014 hin, um somit unnötige finanzielle Einbußen für die Unternehmen zu vermeiden“, mahnte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Letzter Termin zur Einreichung der Unterlagen ist der 15. Mai 2014. Wie in den Vorjahren auch erhielten die Antragsteller ihre Unterlagen im Rahmen der Agrarförderung in digitaler Form auf DVD.

Bei Nutzung der digitalen Antragstellung kann der Agrarantrag per Datenträger oder online über das Internet eingereicht werden. Maßgeblich als Einreichungsdatum ist bei digitalen Anträgen der Eingang der unterschriebene Datenträgerbegleitschein.

Mit Stand vom 12. Mai und somit eine Woche vor Antragsfrist wurden bisher ca. 2210 Anträge in den zuständigen staatlichen Ämtern eingereicht, was einem Anteil von bisher 45 Prozent der Gesamtanträge des Jahres 2013 entspricht. Dies sind immerhin acht Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. (regierung-mv)
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