23.03.2016 | 12:45:00 | ID: 22074 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarantrag MV 2016 - Geokoordinaten stellen einheitliches Verfahren sicher

Schwerin (agrar-PR) - Mit der EU-Durchführungsverordnung Nr. 809/2014 vom 17. Juli 2014 sind die Mitgliedstaaten aufgefordert beginnend ab 2016 schrittweise raumbezogene Daten in Form von Geokoordinaten (Georeferenzierung) bei der Agrarantragstellung einzuführen, die Landwirten dabei helfen sollen, ihre Flächen lagegenau abbilden zu können.
Der Bund und die Länder wollen die Regelung bereits 2016 vollständig umsetzen.

„Konkret bedeutet dies, dass die im Antrag angegebene Größe der zu bewirtschaftenden Landwirtschaftsfläche – anders als in den Vorjahren – nicht mehr nur lagegetreu unter Zulassung einer 10%-Abweichung erfolgen muss, sondern lagegenau in Form einer auf Geokoordinaten basierenden Antragszeichnung.

Die Geokoordinaten werden jedem Landwirt in der Antrags-DVD übermittelt. Auf diese Weise können wir ein einheitliches und gleichberechtigtes Antrags- und Kontrollverfahren sicherstellen. Der Bund und die Länder haben sich deshalb darauf verständigt, die Regelung bereits 2016 vollständig umzusetzen“, betonte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Vorteile im modifizierten Antragsverfahren werden unter anderem in der Einführung einer Vorprüfung (Pre-Check) von Anträgen gesehen: „Die Vorprüfung ist ein weiteres Element, um den Landwirten größtmögliche Unterstützung bei der Antragstellung zu bieten. Bei fehlerhaften Anträgen, die beispielsweise durch Überlappungen von Antragsparzellen entstehen können, erhalten die Antragsteller die Möglichkeit zur Korrektur bis spätestens 36 Kalendertage nach Antragstermin“, sagte der Minister weiter.

Mit Antragssoftware, die Anfang April 2016 an die Landwirte verschickt wird, seien die Unternehmen in der Lage ihren Agrarantrag eigenständig und qualifiziert auszufüllen. Landwirte, die nicht über die notwenigen technischen Voraussetzungen verfügen, können ihren Antrag an PC-Arbeitsplätzen in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) ausfüllen.

Darüber hinaus werden die Landwirte gebeten, sich bei inhaltlichen Fragen frühzeitig an entsprechende Beratungsbüros, wie die LMS Agrarberatung, zu wenden. Die Einweisung in das Antragsverfahren erfolge aber wie bisher ebenfalls durch die StÄLU, die Einweisung der Verbände und Berater durch das Agrarministerium. (regierung-mv)
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