11.01.2021 | 20:04:00 | ID: 29620 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarbetriebe können neue Bundesförderung beantragen

Erfurt (agrar-PR) - Ab heute (11.01.) können Agrarbetriebe eine neue Förderung für Investitionen in umwelt- und klimafreundliche Technikinvestitionen beantragen. „Wir begrüßen diese weiteren Investitionshilfen des Bundes für Agrarbetriebe zur notwendigen betrieblichen Anpassungen an die fortgeschriebene Düngeverordnung und weiterer Herausforderungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz.
Leider haben Agrarbetriebe, die vor Kurzem bereits in moderne Technik investiert haben oder ressourcenschonend in gebrauchte Technik investieren möchten das Nachsehen bei dem neuen Förderprogramm“, sagt Agrarstaatssekretär Torsten Weil. Über die sogenannte Bauernmilliarde des Bundes stehen bis 2024 insgesamt 816 Millionen Euro bereit. Damit fördert der Bund bis zu 40 Prozent von Investitionen in Maschinen zur genauen Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, zur mechanischen Unkrautbekämpfung und in bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Gülle.

Ende Januar 2020 hatte die Bundesregierung beschlossen, zusätzliche Mittel bereitzustellen, damit sich die Landwirtschaft besser an gestiegene Klima-, Umwelt- und Naturschutzanforderungen anpassen kann. Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeitete Paket enthält 816 Millionen Euro für Investitionsmaßnahmen, zusätzlich 140 Mio. Euro für Agrarumweltmaßnahmen, 24 Mio. Euro Investitionsförderung und 20 Mio. Euro für digitale Modellvorhaben. Insgesamt stehen so bis 2024 Bundesmittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro zur Verfügung.

„Eine Milliarde Euro ist viel Geld und die Mittel werden dringend benötigt, um die Bäuerinnen und Bauern dabei zu unterstützen, ihre Betriebe auf ressourcenschonenden und klimafreundliche Bewirtschaftungsmethoden umzustellen“, so Weil. „Wegen Dumpingpreisen für Agrarprodukte und klimabedingten Ernteausfällen ist die Finanzsituation vieler Betriebe sehr angespannt. Vor allem für kleinere Betriebe wird es sehr schwierig bis unmöglich, kurzfristig die notwendige Kofinanzierung in neue Technik zu gewährleisten. Die Vorgabe, dass die Restfinanzierung der Investitionen komplett mit Programmkrediten der Rentenbank erfolgen muss und die Tatsache, dass die gekoppelten Zuschüsse nach dem Windhund-Prinzip vergeben werden, bereitet denjenigen Betrieben Probleme, deren Kreditrahmen weitgehend ausgeschöpft ist oder für andere betriebliche Finanzierungen vorgesehen war.“

Laut BMEL liegt der Förderschwerpunkt auf Investitionen in neue, moderne Maschinen zur präzisen und bedarfsgerechten Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung.

Gefördert werden zudem bauliche Anlagen zur Erweiterung emissionsarmer Lagerkapazität von Düngern sowie Kleinanlagen zur Gülleseparierung. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Erzeuger und Dienstleister - sowie neu bei Zuschussprogrammen - auch gewerbliche Maschinenringe und Lohnunternehmer. Die Förderung wird von der Landwirtschaftlichen Rentenbank bewilligt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor ein Kredit bei der Hausbank beantragt worden ist. Förderfähig sind zudem nur Investitionen, die auf der sogenannten „Positivliste“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank stehen.

Der Antrag wird online bei der Rentenbank gestellt. Den Antrag und die Positivliste der förderfähigen Techniken finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank:

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft
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