Bonn (agrar-PR) - Das Bundesfinanzministerium hat die Antragsfrist
für die Steuerentlastung bei Agrardiesel für das Verbrauchsjahr 2008 um
drei Monate bis zum 31. Dezember 2009 verlängert.
Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband dazu weiter mitteilt,
bestehe in den Fällen, in denen Antragsteller aus Vereinfachungsgründen
oberhalb der Obergrenze liegende Verbrauchsmengen nicht vollständig
angegeben haben, die Möglichkeit, den bereits eingereichten Antrag zu
ergänzen.
Hierzu sei kein neuer Antrag zu stellen, sondern es sollte gegenüber
dem Hauptzollamt verdeutlicht werden, dass es sich um die Ergänzung
eines Antrags handele, zum Beispiel durch Beifügung einer Kopie des
gestellten Antrags. Die belegbaren nachgemeldeten Mengen würden
komplett rückvergütet, macht der RLV deutlich.
Die Zollverwaltung ist nach Angaben des RLV angewiesen, zur
Abwicklung der Anträge für das Kalenderjahr 2008 keine zu strengen
Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen zu stellen.
Insbesondere bei nachgewiesen geleisteten Arbeiten und Dienstleistungen
unter anderem durch Dritte, die in ihrer Rechnungsstellung den
tatsächlichen Dieselverbrauch als Teil der Leistung nicht ausgewiesen
hätten, würden von der Verwaltung Durchschnittssätze für den
Agrardieselverbrauch akzeptiert.
Mit der Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze sei im Übrigen
keine Änderung des Antragsverfahrens für Lohnunternehmer verbunden,
betont der RLV. Antragsberechtigt seien nach wie vor nur Betriebe der
Land- und Forstwirtschaft, die sich gegebenenfalls vom Lohnunternehmer
die auf ihren Flächen verbrauchten Dieselmengen für die Rückvergütung
bescheinigen lassen könnten.
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