Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - Der Bundestag hat am
19. Juni 2009 das „Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes“
verabschiedet. Nach weiteren Gesprächen des Deutschen Bauernverbandes
mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) konkretisiert sich der
Ablauf des Agrardieselsteuer-Erstattungsverfahren wie folgt:
Die Antragsformulare für das Verbrauchsjahr 2008 werden nicht geändert
und können weiterhin genutzt werden. Antragsteller können ab sofort die
Felder für Selbstbehalt und Obergrenze in der Selbstberechnung
unberücksichtigt lassen. Selbst wenn diese ausgefüllt werden, wird die
erhöhte Rückvergütung automatisch berücksichtigt. Nach Inkrafttreten
der Gesetzesänderung erfolgt bei sämtlichen Anträgen automatisch eine
Neuberechnung ohne Selbstbehalt und Obergrenze auf Grundlage der
gemachten Angaben. Eine Auszahlung der Nachberechnung ist jedoch erst
nach Genehmigung der Neuregelung durch die EU-Kommission möglich. Diese
ist bereits beantragt. Das BMF rechnet mit Auszahlungen ab etwa
September.
In den Fällen, in denen Antragsteller aus Vereinfachungsgründen
oberhalb der Obergrenze liegende Verbrauchsmengen nicht vollständig
angegeben haben, besteht die Möglichkeit, den bereits eingereichten
Antrag zu ergänzen und entsprechende Mehrverbrauchsbelege nachzuweisen.
Hierzu ist kein neuer Antrag zu stellen, sondern es sollte gegenüber
dem Hauptzollamt verdeutlicht werden, dass es sich um die Ergänzung
eines Antrags handelt, z. B. durch Beifügung einer Kopie des gestellten
Antrags. Weitere Informationen zum Rückerstattungsverfahren der
Agrardieselsteuer für das Verbrauchsjahr 2008 erhalten Sie bei Ihrem
Kreis- oder Regionalbauernverband. Auch in der nächsten Ausgabe des
LW-Hessenbauer wird darüber informiert.