30.06.2009 | 00:00:00 | ID: 1022 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrardiesel-Neuregelung verabschiedet – Einzelheiten zum Erstattungsverfahren 2008

Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - Der Bundestag hat am 19. Juni 2009 das „Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes“ verabschiedet. Nach weiteren Gesprächen des Deutschen Bauernverbandes mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) konkretisiert sich der Ablauf des Agrardieselsteuer-Erstattungsverfahren wie folgt:

Die Antragsformulare für das Verbrauchsjahr 2008 werden nicht geändert und können weiterhin genutzt werden. Antragsteller können ab sofort die Felder für Selbstbehalt und Obergrenze in der Selbstberechnung unberücksichtigt lassen. Selbst wenn diese ausgefüllt werden, wird die erhöhte Rückvergütung automatisch berücksichtigt. Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfolgt bei sämtlichen Anträgen automatisch eine Neuberechnung ohne Selbstbehalt und Obergrenze auf Grundlage der gemachten Angaben. Eine Auszahlung der Nachberechnung ist jedoch erst nach Genehmigung der Neuregelung durch die EU-Kommission möglich. Diese ist bereits beantragt. Das BMF rechnet mit Auszahlungen ab etwa September.

In den Fällen, in denen Antragsteller aus Vereinfachungsgründen oberhalb der Obergrenze liegende Verbrauchsmengen nicht vollständig angegeben haben, besteht die Möglichkeit, den bereits eingereichten Antrag zu ergänzen und entsprechende Mehrverbrauchsbelege nachzuweisen. Hierzu ist kein neuer Antrag zu stellen, sondern es sollte gegenüber dem Hauptzollamt verdeutlicht werden, dass es sich um die Ergänzung eines Antrags handelt, z. B. durch Beifügung einer Kopie des gestellten Antrags. Weitere Informationen zum Rückerstattungsverfahren der Agrardieselsteuer für das Verbrauchsjahr 2008 erhalten Sie bei Ihrem Kreis- oder Regionalbauernverband. Auch in der nächsten Ausgabe des LW-Hessenbauer wird darüber informiert.
Pressekontakt
Frau Marie-Claire von Spee
Telefon: 06172 / 7106-18
E-Mail: M.vonSpee@agrinet.de
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Hessischer Bauernverband e.V.
Hessischer Bauernverband e.V.
Taunusstr. 151
61381 Friedrichsdorf / Ts.
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