12.04.2013 | 17:35:00 | ID: 14876 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarminister lehnen Kappung und ein Abschmelzen der Direktzahlungen weiter ab

Berchtesgaden (agrar-PR) - Mit Unterstützung Brandenburgs haben die Agrarminister der Länder heute beschlossen, eine Abschmelzung oder Kappung der Direktzahlungen weiter abzulehnen. Über die zukünftige gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Länder soll weiter diskutiert werden.

Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Ich begrüße sehr, dass sich die Länder über wichtige Punkte bei der weiteren Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik verständigt haben. Dies war auch ausdrücklich unser Anliegen, um faire und unbürokratische Lösungen auf den Weg zu bringen. Aus Brandenburger Sicht ist aber von besonderer Bedeutung, dass sich die Agrarminister weiterhin gegen eine Kappung und eine Degression ausgesprochen haben.“

Bis zur nächsten Agrarministerkonferenz sollen Entscheidungsgrundlagen erarbeitet werden, die die finanziellen Konsequenzen der zukünftigen Verteilung der EU-Mittel der 1. und 2. Säule auf die Bundesländer transparent darstellen. Dazu sind verschiedene Verteilungsmodelle auszuarbeiten, die eine Bewertung der Gesamtbetroffenheit der einzelnen Bundesländer in umfassender Weise ermöglichen. Angesichts der Kürzungen im EU-Agrarhaushalt hat Minister Vogelsänger sich besonders für eine starke 1. und 2. Säule eingesetzt und Festlegungen zu Umschichtungen zwischen den Säulen abgelehnt.

Die Agrarminister bitten den Bund gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Beschlüsse bezüglich der nationalen Verteilung der ELER-Mittel herbeizuführen.
Die Mittelverteilung in der 2. Säule der GAP zwischen den Bundesländern muss im Hinblick auf die Veränderungen der Konvergenzregionen in Deutschland und teilweise veränderten historischen Bezügen einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden.

Die Agrarminister nehmen die Entscheidung der Staats- und Regierungschefs, die Kappung der Direktzahlungen als für die Mitgliedsstaaten freiwillige Regelung zu gestalten, zur Kenntnis. Sie halten einen bundeseinheitlichen Zuschlag für die ersten Hektare für geboten sowie einen Verzicht auf Kappung und Degression.


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