18.04.2016 | 08:10:00 | ID: 22180 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarministerkonferenz in Göhren-Lebbin beendet – Beschluss zur Milchkrise gefasst

Schwerin (agrar-PR) -

Über 50 Tagesordnungspunkte, zwei intensive Verhandlungstage und im Mittelpunkt erwartungsgemäß die allgegenwärtige Frage, wie kann den Milchbauern in Deutschland schnell und zugleich nachhaltig geholfen werden.

Zum Abschluss der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2016 in Göhren-Lebbin bei Waren an der Müritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) hob Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, der der Konferenz in diesem Jahr vorsitzt, hervor: „Die Menge muss runter, Angebot und Nachfrage müssen wieder ins Gleichgewicht kommen“ – darin waren sich die Ministerinnen, Minister und Senatoren des Bundes und der Länder einig. Hitzig, aber sach- und lösungsorientiert wurde diskutiert, welche Instrumente die dramatische Lage in der Milchviehhaltung langfristig wirklich verbessern und welche das drohende flächendeckende Höfesterben nur künstlich hinauszögern. Das Ergebnis: Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder haben einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Marktbeteiligten letztmalig die Möglichkeit erhalten sollen die Milchmenge eigenverantwortlich zu reduzieren. Die Politik ist bereit, diesen Schritt mit staatlichen Bonushilfen zu flankieren. Die Länder fordern den Bund deshalb dazu auf, Finanzmittel bereitzustellen oder diese auf EU-Ebene einzuwerben. Sofern mit freiwilligen Maßnahmen zur Mengenregulierung keine spürbaren Fortschritte erreicht werden, bitten die Länder das BMEL auf EU-Ebene die faktischen und rechtlichen Möglichkeiten einer zeitlich befristeten, entschädigungslosen Mengenreduzierung nach Artikel 221 GMO und die daraus ergebenden Sanktionsmöglichkeiten prüfen zu lassen und dann umzusetzen.

Minister Dr. Backhaus betonte ausdrücklich, dass es sich hierbei nicht etwa um die verdeckte Wiedereinführung der Quote, sondern um ein Kriseninstrument in Zeiten einer katastrophalen Marktstörung handle, die auch die EU dazu veranlasst habe, Maßnahmen gemäß dem Krisenparagraph zu ergreifen. So hat die EU-Kommission entschieden, ab dem 12. April auf sechs Monate befristet Verabredungen unter Landwirtschaftsbetrieben zur erzeugten Milchmenge zuzulassen. „Wir sind davon überzeugt, dass das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Mengenreduzierung nur greifen kann, wenn wir für die Landwirte Anreize schaffen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die Betriebe andernfalls nicht trauen den Anfang zu machen, aus Angst, dass die Konkurrenz nicht nachzieht“, sagte er weiter. So hätten die Ministerinnen und Minister mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen, dass die Milchanlieferung in Deutschland im vergangenen Jahr trotz ruinöser Milchpreise weiterhin expansiv war. Der Übergang von der Quotenregelung in das marktliberale System habe einen Strukturwandel eingeleitet, der nicht dazu führen dürfe, dass zukunfts- und wettbewerbsfähige Betriebe in die Insolvenz gehen, weil sie erhebliche Investitionen in moderne Technik, Stallumbauten und mehr Tierwohl getätigt haben.

Auch der von Mecklenburg-Vorpommern eingebrachte Beschlussvorschlag, die deutsche Landwirtschaft im Rahmen einer Qualitäts- und Branchenoffensive insgesamt zukunftsfähiger aufzustellen, wurde von Bund und Ländern im Kern begrüßt. „Es gilt, die Marktpräsenz von Lebensmitteln tierischer Herkunft über Vielfalt und besondere Qualitäten weiter zu verbessern, um höhere Erlöse der Landwirte zu ermöglichen“, erklärte Dr. Backhaus. Welche Kriterien eine solche Initiative im Detail berücksichtigen soll, werde im Zuge einer weiteren fachlichen Auseinandersetzung umfassend erörtert: „Unser Ziel ist es, an bestehende Initiativen für mehr Tierwohl, Regionalität, Biodiversität, Qualität und Transparenz anzuknüpfen und beispielsweise privates Engagement durch staatliche Vorgaben zu untersetzen, um noch mehr Verbrauchersicherheit gewährleisten zu können.“

Als „Durchbruch“ der diesjährigen Frühjahrs-Konferenz bezeichnete Minister Dr. Backhaus auch die Verständigung der Agrarministerkonferenz auf ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der so genannten Opt out-Richtlinie der EU. Darin sprechen sich Bund und Länder dafür aus, gemeinsam Verantwortung bei der Durchsetzung von bundesweiten Anbaubeschränkungen und Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen zu tragen. Ziel sei es, hier bundeseinheitliche Regeln zu realisieren. Über 2 Jahre habe ein länderübergreifender Expertenkreis intensiv an der Ausarbeitung des Papiers gearbeitet. Die Länder fordern den Bund nun dazu auf, die Opt out-Richtlinie in der noch laufenden Legislaturperiode des Bundes in nationales Recht umzusetzen.

Einig waren sich die Ministerinnen, Minister und Senatoren auch bei der Einführung des Registermerkmals „HR-Eigenschaft“ (Herbizid Resistenz) bei der deutschen Sortenzulassung und die rechtliche Verankerung einer Kennzeichnungspflicht für HR-Raps, damit der Landwirt eine transparente Entscheidung hat, welche Sorten er auf seinen Flächen aussät. Eine freiwillige Kennzeichnung durch die Saatwirtschaft reiche aus Sicht der Länder nicht aus. Den Bund forderten sie dazu deshalb auf hier die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen.

Außerdem beschlossen die Agrarministerinnen und -minister die Fortführung eines Modellprojekts zum integrierten Pflanzenschutz als Teil des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP). Die teilnehmenden Demonstrationsbetriebe setzen die neuesten Erkenntnisse und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) auf einzelnen Demonstrationsschlägen bzw. -anlagen ihres Betriebes um, beispielsweise im Ackerbau, Apfelanbau oder Weinbau, und veranschaulichen diese anderen Betrieben und Beratern sowie der Öffentlichkeit. „Das Projekt hat gezeigt, dass die Entwicklung von innovativen Anbaustrategien und der Wissenstransfer einhergehen muss. Nur dadurch kann erreicht werden, dass das entstandene Wissen aus den Demonstrationsbetrieben hinaus in weitere Betriebe transportiert wird und somit langfristig die Praxis erreicht. Fachlich begleitet werden die Betriebe dabei durch Experten der Landeseinrichtungen des Pflanzenschutzes und des Julius Kühn-Instituts (JKI). Initiiert wurde das Projekt im November 2010 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Mit Blick auf die Neuzulassung von Glyphosat unterstrich der Bund seine Position, die er gegenüber der EU vertritt. Danach will einer Neuzulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat in der EU nur unter Auflagen zustimmen. So versuche die Bundesregierung den Schutz der biologischen Vielfalt der biologischen Vielfalt in der Genehmigungsverordnung zu verankern. Dies sei die Voraussetzung dafür, dass Deutschland der Neuzulassung zustimmen könne. Auch könne der Bund gegenüber der EU nur grünes Licht geben, wenn sichergestellt werde, dass alle Risiken bei der Anwendung von glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf ein vertretbares Maß reduziert werde. Bund und Länder bekräftigten auf Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommern, sich künftig auch verstärkt zu der Umsetzung länderübergreifender, validierter Untersuchungsprogramme zu verständigen. Auch kündigte Bundesminister Christian Schmidt an, die private Nutzung von Glyphosat stärker zu regulieren, um die unsachgemäße Anwendung des Wirkstoffes weiter zu minimieren.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich damit den Antibiotikaeinsatz und Antibiotikaresistenzen in der Human- und Veterinärmedizin zu verringern. Vor diesem Hintergrund sehen die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder die Notwendigkeit, die antibiotischen Wirkstoffe, die ausschließlich der Behandlung des Menschen vorbehalten sein sollen, aufzulisten. Sie fordern hierzu, die Bundesregierung auf, in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Bundesministerien und in enger Abstimmung mit den Verbänden und Interessenvertretungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Liste von kritischen, wichtigen Wirkstoffen für bestimmte Indikationen in der Humanmedizin zu erstellen. Für diese Stoffe müssen Einschränkungen bis hin zum Verbot ergriffen werden. Auch bitten die Länder die Bundesregierung in der tierärztlichen Hausapothekenverordnung vorzuschreiben, dass nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft bei einer Behandlung mit Antibiotika ein Antibiogramm zu erstellen ist, um die Wirksamkeit der eingesetzten Wirkstoffe zu überprüfen. Es dürfe dadurch aber nicht zu einer Verzögerung der Behandlung kranker Tiere kommen. Backhaus betonte, „dass eine nachhaltige Verbesserung der Tiergesundheit, insbesondere durch optimierte Hygienestandards, Tierhaltungsbedingungen und ein sehr gutes Bestandsmanagement maßgeblich dazu beiträgt, dass der Einsatz von Antibiotika deutlich reduziert wird.“ (regierung-mv)

Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Deutschland
Telefon:  +49  0385  588-0
Fax:  +49  0385  588-6024(25)
E-Mail:  poststelle@lm.mv-regierung.de
Web:  http://www.lm.mv-regierung.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.