03.04.2014 | 16:15:00 | ID: 17450 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarministerkonferenz in Potsdam: Thüringens Landwirtschaftsminister appelliert an Ministerkollegen, den Länderkonsens nicht aufzugeben

Erfurt (agrar-PR) - Reinholz: „Wort halten und gemeinsame Beschlüsse auch gemeinsam umsetzen“

Anlässlich der Agrarministerkonferenz am 3. und 4. April 2014 in Cottbus appelliert Minister Reinholz an seine Kollegen, den Konsens der Länder im Rahmen der Agrarministerkonferenzen bei der Ausgestaltung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes nicht aufzugeben. Über alle politischen Lager hinweg sind Kompromisse formuliert worden, die ein breit wirkendes Greening ermöglichen sollen.

„Ich erinnere insbesondere meine Kollegen von Bündnis 90/GRÜNEN daran, dass wir gemeinsam eine produktive Flächennutzung mit wirkungsvollen Beiträgen für den Umwelt-, Natur und Klimaschutz  anlässlich der Sonder-Agrarministerkonferenz im November letzten Jahres in München beschlossen haben“, stellt Minister Reinholz fest.

Ein von den GRÜNEN gefordertes vollständiges Verbot von Düngung und Pflanzenschutz auf Greening-Flächen führt dazu, dass bestimmte Formen der zulässigen Flächennutzung, wie z. B. Kurzumtriebsplantagen oder der Anbau von Eiweißpflanzen nicht möglich sein werden. „Gerade in Hinblick auf die Eiweißpflanzen fehlt mir dafür das Verständnis“, stellt Minister Reinholz fest. „Das Greening bietet die lang gesuchte Chance, dem Anbau von heimischen Eiweißpflanzen endlich einen neuen Anschub zu geben“. „Wir in Thüringen können 80 % des Proteinbedarfs der landwirtschaftlichen Nutztiere aus heimischen Quellen decken“, so Minister Reinholz weiter, „aber in den alten Ländern mit intensiver Tierhaltung sieht dies ganz anders aus. Warum gerade aus Sicht der Länder mit dem größten Bedarf an Sojaimporten der Anbau von Eiweißpflanzen auf Ökologischen Vorrangflächen durch ein Verbot des Pflanzenschutzes unmöglich gemacht werden soll, erschließt sich mir nicht. Der Schutz des Klimas, angesichts der Regenwaldrodung, sowie der Schutz der Verbraucher, angesichts des Anbaus gentechnisch veränderter Sojapflanzen, muss hier Beachtung finden“.

 

Hintergrundinformationen:

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2014 bis 2020 kann von den Mitgliedsstaaten in wesentlich größerem Umfang als bisher auf nationaler Ebene bestimmt werden, welche Instrumente in welcher Ausformung zur Anwendung kommen. Die Agrarminister des Bundes und der Länder haben dazu seit 2011 in ihren Konferenzen intensiv diskutiert und sich gemeinsam auf Grundsätze geeinigt. Die gefundenen Kompromisse kamen trotz teilweise sehr weit auseinander gehenden Positionen zustande. Im Mittelpunkt steht die Ausgestaltung des Greenings, das 30 % der Beihilfen an umweltbezogene Leistungen der Landwirte bindet. Weitere Punkte sind die Umverteilung von Mitteln der 1. in die 2. Säule und die Zusatzzahlung für erste Hektare ebenso wie die Angleichung des Wertes der Zahlungsansprüche oder die Jung- und Kleinlandwirteregelung.

Im Zuge der nationalen Umsetzung kann aus einem EU-rechtlich vorgegebenen Katalog ausgewählt werden, welche Flächen auf das Greening angerechnet werden und wie die Bewirtschaftung auf diesen Flächen erfolgen soll.

Die nationale Umsetzung erfolgt durch das Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, das gegenwärtig in Bundestag und Bundesrat behandelt wird. (tmlfun)

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