30.08.2013 | 18:15:00 | ID: 15911 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarministerkonferenz: Reform der europäischen Agrarpolitik muss zu mehr Tier- und Umweltschutz in der Landwirtschaft führen

Düsseldorf (agrar-PR) -

Nach zweitägigen Beratungen konnte sich die Agrarministerkonferenz lediglich auf ein Verfahren zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik verständigen. Minister Remmel betonte: „Wir müssen die Möglichkeiten der Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik nutzen, für eine vielfältige bäuerliche Landwirtschaft, starke ländliche Räume, mehr

Umwelt- und Tierschutz. Die durch das Verhandlungsergebnis der Bundesregierung in Brüssel bedingten Mittelkürzungen für kleine und mittlere Betriebe müssen durch Umschichtungen ausgeglichen werden. Ministerin Aigner muss endlich den Mut aufbringen und die Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume der Agrarreform entsprechend nutzen.“ Entscheidend sind laut Minister Remmel folgende Punkte:

 

­- Mindestens 15 Prozent der Direktzahlungen umzuschichten für die Entwicklung der ländlichen Räume und diese Mittel zukünftig für Agrarumweltmaßnahmen, für den Klimaschutz für die Stärkung des Tierschutzes und für den ökologischen Landbau zu verwenden.

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- Stärkung kleinerer und mittlerer Betriebe durch einen Prämienzuschlag für die ersten 46 Hektar Agrarfläche jedes landwirtschaftlichen Betriebes ­

- Eine ernsthafte Umsetzung des sogenannten „Greening“, mit dem die Direktzahlungen an mehr Umweltschutz geknüpft werden. Dazu gehören ökologische Vorrangflächen, die künftig jeder Betrieb ab 15 Hektar Ackerfläche vorweisen muss. Auf diesen Flächen dürfen dann nach den Vorstellungen Nordrhein-Westfalens zum Beispiel grundsätzlich keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden.

 

Remmel: „Der ländliche Raum ist für ein Industrieland wie Nordrhein-Westfalen immens wichtig. Die Umwelt- und Lebensqualität in unseren Dörfern zu verbessern, in der Landwirtschaft aber auch allgemein auf dem Land Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern erhält immer mehr Bedeutung. Das können wir aber nur schaffen, wenn genügend Mittel zum Erhalt der örtlichen Infrastruktur und für mehr Umweltschutz und Tierschutz in der Landwirtschaft und für bäuerliche Betriebe zur Verfügung stehen.“ Hierzu muss der historische Schlüssel für die Verteilung der EU-Finanzmittel auf die Länder an die heutigen Erfordernisse angepasst werden und die jahrelange Benachteiligung von NRW beseitigt werden.

 

Weitere Themen der Agrarministerkonferenz:

 

Nordrhein-Westfalen hat sich bei der AMK zusammen mit anderen Ländern für eine massive Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat in der Landwirtschaft und in Hausgärten eingesetzt. Dazu hat Minister Remmel einen Antrag eingebracht, der die in den letzten Jahren erheblich angestiegene Verwendung des Totalherbizid-Wirkstoffes Glyphosat als Abreifehilfe, also kurz vor der Getreideernte zurückführen soll. Dieser Antrag wurde von den CDU-geführten Ländern abgelehnt.

 

Minister Remmel: „Die jüngst veröffentlichte Studie des BUND über Rückstände von Glyphosat im menschlichen Urin macht deutlich, dass wir einem weiteren Anstieg der offenbar massiven Anwendung von Glyphosat nicht mehr tatenlos zusehen dürfen, weil sie zu vermeidbaren Belastungen großer Teile der Bevölkerung führt. Wir wenden uns insbesondere gegen den großflächigen Einsatz von Glyphosat ausschließlich zur Arbeitserleichterung bei der Ernte.

Solche Anwendungen sind häufig überflüssig, führen zu einem Eintrag in die Nahrungskette und sind mit guter fachlicher Praxis im Pflanzenschutz nicht vereinbar. Hier ist Bundesministerin Aigner gefordert, ihrer Verantwortung als Verbraucherschutzministerin endlich nachzukommen und den Einsatz von Glyphosat kurz vor der Getreideernte grundsätzlich zu verbieten.“

 

NRW fordert gemeinsam mit andern Ländern darüber hinaus, die Zulassung von Glyphosat für den Haus- und Kleingartenbereich zu streichen. Anlass sind permanente Funde von Glyphosat-Rückständen in Oberflächengewässern, die darauf hin deuten, dass glyphosathaltige Mittel vorschriftswidrig insbesondere von Hausbesitzern und Hobbygärtnern auch auf Nichtkulturland (befestigte Wege und Flächen etc.) eingesetzt werden.

Aufgrund des Widerstandes des Bundesministeriums und der CDU-geführten Agrarministerien konnte sich die AMK allerdings lediglich auf eine weitere Behandlung des Themas auf der nächsten Konferenz im Frühjahr 2014 einigen.

 

Mindestlohn in der Land- und Ernährungswirtschaft

 

Nordrhein-Westfalen fordert zusammen mit den anderen rot grün geführten Ländern zudem, gesetzliche Mindestlöhne auch in der Land- und Ernährungswirtschaft zu verankern. Es gebe klare Hinweise auf Lohndumping, etwa über Werkverträge mit Leiharbeitenden, in der Agrar- und Ernährungsbranche, vor allem bei Schlacht- und Zerlegebetrieben. Minister

Remmel: „Es kann nicht angehen, dass wir in diesen Arbeitsbereichen, die mit einer hohen Verantwortung gegenüber Mensch und Tier verbunden sind, immer wieder auf Lohndumping und menschenverachtende Arbeitsbedingungen stoßen.

Ich verurteile solche Praktiken auf das schärfste. Moralische Appelle allein werden aber nicht helfen. Wir brauchen bundesweit einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro für die Land- und Ernährungswirtschaft.“

 

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