München (agrar-PR) - Die Anträge für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und
das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) für die Jahre 2010 bis 2014
können ab sofort gestellt werden. Darauf hat das
Landwirtschaftsministerium hingewiesen. Die Formulare gibt es an den
Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Antragsfrist
endet am 22. Januar 2010. Der fünfjährige Verpflichtungszeitraum
beginnt mit dem 1. Januar 2010. Wenn der Antrag noch heuer gestellt
wird, läuft der Zeitraum ab dem Tag der Antragstellung. Landwirte, die
am Vertragsnaturschutzprogramm interessiert sind, können sich laut
Ministerium wie schon in den vergangenen Jahren durch die Unteren
Naturschutzbehörden an den Landratsämtern fachlich beraten lassen. Dort
werden anhand von Bewertungsblättern die naturschutzfachrechtlichen
Bewirtschaftungsauflagen festgelegt. Diese Bewertungsblätter sind bei
der Antragstellung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vorzulegen.
Im KULAP wird die stark nachgefragte Maßnahme
„Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen“ weiterhin angeboten.
Allerdings gilt ab Verpflichtungsbeginn 2010 eine Obergrenze von fünf
Hektar je Betrieb. Das soll eine möglichst gleichmäßige Verteilung der
zur Verfügung stehenden Finanzmittel über das ganze Land sicher stellen
und eine zu starke Konzentration in einzelnen Regionen vermeiden – was
auch den Zielen des Biotopverbunds entspricht. Bestehende
Verpflichtungen können allerdings nach den bisherigen Vorgaben
weitergeführt werden.
Neu im VNP ist die Förderung von
Stoppelbrache sowie für Wiesen eine Schnittzeitpunktmaßnahme, die nach
vorheriger Mahd eine Bewirtschaftungsruhe vom 16. Juni bis 15.
September vorsieht.