18.11.2010 | 00:00:00 | ID: 7099 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarumweltprogramme sind zentrales Element der Kooperation zwischen, Umwelt-, Naturschutz und Landwirtschaft

Schwerin (agrar-PR) - "Wachsende und sich wandelnde Bedürfnisse beeinflussen auch die Landwirtschaft. Daran müssen die Grundsätze der guten fachlichen Praxis kontinuierlich angepasst werden. Ihre Regeln müssen vom Lebensmittel bis hin zum energetischen Rohstoff gelten", sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag.

Ziel ist ein Nebeneinander der Nahrungs- und Biomasseproduktion vor dem Hintergrund einer gesicherten Versorgung der Bevölkerung mit beiden Produkten. "Dabei ist es unabdingbar, dass die Erfordernisse des Klima-, Natur- und Ressourcenschutzes einschließlich einer nachhaltigen Flächennutzung eingehalten werden müssen", betonte der Landwirtschaftsminister. Mais sei derzeit flächenbezogen die ertragreichste, praktikabelste und wirtschaftlichste Energiepflanze für die Biogasproduktion.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2010 insgesamt auf 132.000 Hektar Mais angebaut, das sind 13 Prozent der gesamten Ackerfläche. In einzelnen Regionen ist jedoch ein höherer Maisanteil festzustellen. Von der gesamten Maisanbaufläche werden ca. 50.000 Hektar für die Energiegewinnung genutzt.

Die Einhaltung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis ist neben weiteren Vorschriften aus den Bereichen Boden, Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz Voraussetzung für die Gewährung von Direktzahlungen der EU (Cross Complience – CC).

"Neben der Kontrolle der Einhaltung der CC-Vorgaben leistet das Landwirtschaftsministerium seinen Beitrag, indem es mit den Förderprogrammen im Agrarumwelt- und Tierschutzbereich eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie umweltgerechte Tier- und Haltungsverfahren anreizt und unterstützt", sagte Minister Backhaus. Damit erfolge eine gesonderte Honorierung für Umweltleistungen in der Landwirtschaft. "Vielleicht finden diese zusätzlichen Umweltleistungen bundes- oder europaweit Eingang in die Grundlagen für die gute fachliche Praxis.", so Dr. Backhaus

"Die Agrarumweltprogramme sind ein zentrales Element der Kooperation zwischen Umweltschutz, Naturschutz und Landwirtschaft. Sie gewährleisten die Erfüllung höherer Anforderungen und eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen auf knapp 200.000 Hektar. Es gibt eine klare Ausrichtung der Programme zu definierten Umweltzielen und damit eine hohe Effizienz der eingesetzten finanziellen Mittel", hob der Minister hervor.

Zu den Agrarumweltmaßnahmen gehören neben Erosionsschutzmaßnahmen, einer ökologischen Wirtschaftsweise auch die naturschutzgerechte Grünlandnutzung und die Förderung von Blühflächen für Bienenweiden.

"Mit der Antragstellung 2010 liegen für Agrarumweltmaßnahmen 491 Anträge vor. Die Landwirte unseres Landes sind in diesem Jahr auf zusätzlich ca. 14.500 Hektar neue Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt eingegangen", sagte Minister Backhaus. Somit werden auf 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Mecklenburg-Vorpommerns höhere Anforderungen umgesetzt, die eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Fläche gewährleisten.

"Mit den Agrarumweltprogrammen wird durch unsere Landwirte ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität geleistet. Über die genannten Landesbestrebungen hinaus ist das Ministerium aktiv an den Initiativen des Bundes und der Länder zur Weiterentwicklung  der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft beteiligt", so Dr. Backhaus. Aktuelle Themenfelder sind die Konkretisierung standorttypischer Humusgehalte, der Erhalt von Grünland und hydromorphen Böden.

Hintergrund:

Grundsätze der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource.

Zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gehören insbesondere, dass

• die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepasst zu erfolgen hat,

• die Bodenstruktur erhalten oder verbessert wird,

• Bodenverdichtungen und Bodenabträge so weit wie möglich vermieden werden,

• die naturbetonten Strukturelemente, wie Hecken und Feldgehölze erhalten werden.

• die biologische Aktivität des Bodens durch entsprechende Fruchtfolgegestaltung erhalten oder gefördert wird und

• der standorttypische Humusgehalt des Bodens erhalten wird.
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