24.02.2010 | 15:31:00 | ID: 4861 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Anpassung der BVVG-Privatisierungsgrundsätze

Berlin (agrar-PR) - DBV begrüßt höhere Flexibilität
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt ausdrücklich den Abschluss der monatelangen Verhandlungen zur Anpassung der Privatisierungsgrundsätze für BVVG-Flächen zwischen Bund und Ländern. Auch wenn nicht alle Forderungen des Berufsstandes vollständig Eingang in die Anpassung der Privatisierungsgrundsätze gefunden haben, gehen die Anpassungsschritte in die richtige Richtung. Insbesondere mit dem gefundenen Kompromiss zur Erwerbsobergrenze „Eigentumsanteil an der Gesamtbetriebsfläche“ kann beim so genannten Pächterdirektkauf besser auf die einzelbetriebliche Betroffenheit Rücksicht genommen werden. Die Möglichkeit des Erhalts eines langfristigen Pachtvertrages bei Verzicht auf einen Pächterdirektkauf wird für eine wesentliche Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe in Anbetracht ihrer Liquidität eine ernsthafte Alternative darstellen.
 
Die nunmehr vorgesehene Einholung von Gutachten bei der Kaufpreisbestimmung analog der Verfahrensweise bei ELAG-Käufen kann Auseinandersetzungen zur Höhe des Kaufpreises zumindest abmindern.
 
BVVG und die beteiligten Bundesländer stehen in der Verantwortung, die angepassten Privatisierungsgrundsätze so umzusetzen, dass durch den Entzug von BVVG-Flächen landwirtschaftliche Betriebe nicht in ihrer Existenz gefährdet werden.
 
Auf der Grundlage der nunmehr bekräftigten Erwerbs- und Bewirtschaftungspositionen der Pächter sollte es auch möglich sein, die Erwerbspositionen nicht selbst wirtschaftender Alteigentümer nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, wie im Koalitionsvertrag verankert, zu verbessern. Die von den betroffenen Alteigentümern nicht zu vertretene schleppende Abarbeitung ihrer Ausgleichsleistungsbescheide darf verständlicherweise in Folge der Preisentwicklung auf dem landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt nicht zu einer Verschlechterung ihres Erwerbsumfanges führen.
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