17.10.2018 | 10:07:00 | ID: 26380 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Antrag im Bundesrat: Umgang mit Wolf ändern!

Dresden (agrar-PR) - Umweltminister Schmidt: „Artenschutz ist wichtig. Mensch muss aber an erster Stelle stehen“
Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt wird am Freitag (19. Oktober 2018) im Bundesrat sprechen. Sachsen wird dann gemeinsam mit Niedersachsen und Brandenburg einen zehn Punkte umfassenden Entschließungsantrag einbringen, der auf Änderungen beim Umgang mit dem Wolf gerichtet ist.

„Sachsen war das erste Bundesland, in dem Wölfe vor mehr als 20 Jahren wieder heimisch wurden, mittlerweile ist fast die Hälfte der Landesfläche dauerhaft mit Wölfen besiedelt“, so der Minister. „Nahezu täglich müssen wir Meldungen über Wolfssichtungen in Ortschaften oder über gerissene Tiere zur Kenntnis nehmen – und das, obwohl Sachsen seine sowohl gewerblichen als auch Hobbyhalter von Nutztieren von Anfang an bei der Prävention gegen Wolfsangriffe berät und unterstützt.“

„Wir brauchen mehr Unterstützung vom Bund, gerade um bei Menschen in den betroffenen Regionen Akzeptanz für den Artenschutz zu finden. Auch wenn der Schutz des Wolfes ein wichtiges Anliegen ist, muss der Mensch auch weiter an erster Stelle stehen. Sicherheit geht vor Artenschutz.“

„Sachsen bringt diesen Antrag gemeinsam mit Niedersachsen und Brandenburg ein. Das zeigt, dass hier nicht nur länder- sondern auch parteiübergreifend Änderungen beim Umgang mit dem Wolf für erforderlich gehalten werden“, so der Minister weiter.  Im Bundesrat fordern die drei Länder eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, um die vorhandenen Spielräume, die das europäische Recht bietet, auch in Deutschland zu nutzen. Hier müsse der Bund für eine 1:1 Umsetzung und für Rechtssicherheit durch eine praxisnahe Ausgestaltung sorgen.

Darüber hinaus müsse mit Blick auf die sich dynamisch entwickelnde Wolfspopulation der sogenannte Erhaltungszustand der mitteleuropäischen Flachlandpopulation jährlich neu bewertet werden. Dazu gehöre ein gemeinsames Monitoring nach gleichen Verfahren gemeinsam mit Polen. Das Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes, also einer Zahl von Tieren, die erwarten lässt, dass die Population in den nächsten einhundert Jahren nicht ausstirbt, ist auch Voraussetzung dafür, den strengen Schutzstatus für den Wolf zu lockern.

Nicht zuletzt ist der Antrag auf eine noch bessere Unterstützung der Nutztierhalter beim Schutz ihrer Tiere vor Wolfsangriffen gerichtet. „Hier sind die Grenzen, die uns beihilferechtliche Regelungen der EU setzen, längst ausgereizt. Allerdings reicht es nicht, den Nutztierhaltern 80 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrozäune oder Herdenschutzhunde zu ersetzen. Auch der Arbeitsaufwand und die laufenden Kosten für die Haltung der Hunde sollten erstattet werden können. Darauf muss der Bund bei der EU hinwirken“, so Minister Schmidt. 
Pressekontakt
Herr Detlef Thiel
E-Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
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Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt
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39108 Magdeburg
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Telefon:  +49  0391  567-1950
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