Schwerin (agrar-PR) -
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Unterstützung des Bundes Zuwendungen für den Ausgleich von Schäden in landwirtschaftlichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, die durch das Hochwasserereignis im Zeitraum vom 18. Mai 2013 bis zum 4. Juli 2013 im Einzugsgebiet der Flussgebiete der Elbe entstanden sind. Am gestrigen 1. Oktober 2013 ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern Nr. 39 die entsprechende Richtlinie in Kraft getreten.
Anträge können Unternehmen stellen, die vorrangig landwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren und ihren Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Das können auch Imkereien und Wanderschäfereien sein. Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent des Gesamtschadens.
Aufwuchs- und Ernteschäden waren bis zum 30.09.2013 formlos anzuzeigen.
Die der Richtlinie beigefügten Antragsformulare sind ausgefüllt bis zum 31.12.2014 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, als zuständiger Bewilligungsbehörde einzureichen.
Der gesamte Wortlaut der Richtlinie mit den dazugehörigen Vordrucken ist ab sofort im Internet auf der Seite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern unter www.lu.mv-regierung.de am Ende der Seite im Blickpunkt veröffentlicht. (PD)