07.12.2017 | 19:10:00 | ID: 24883 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Antragstellung gestartet: Land unterstützt Bauern bei der wirtschaftlichen Bewältigung widriger Witterungsverhältnisse

Potsdam (agrar-PR) - Die widrigen Witterungsverhältnisse in diesem Jahr haben in mehreren Regionen des Landes zu hohen Ernteausfällen in landwirtschaftliche und gartenbaulichen Kulturen geführt.
Betroffene Unternehmen können nun auf der Grundlage der Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von staatlichen Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse im Jahr 2017 Anträge zur Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung stellen.

Rechtsgrundlage für die Gewährung der finanziellen Unterstützung bilden die Landeshaushaltsordnung sowie die Nationale Rahmenrichtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse, die von der Europäischen Kommission am 29. Juni 2015 genehmigt wurde.

Hilfe können Unternehmen erhalten, die primär auf den Anbau landwirtschaftlicher beziehungsweise gartenbaulicher Erzeugnisse ausgerichtet sind.

Anträge können Agrarbetriebe stellen, die nachweisen könne, dass mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung - dies ist der im vorangegangenen Dreijahreszeitraum beziehungsweise im Fünfjahreszeitraum durchschnittlich erzielte Naturalertrag des gesamten Unternehmens – durch die diesjährigen Witterungsverhältnisse verloren sind.

Unternehmen, die sich bereits vor Eintritt der widrigen Witterungsverhältnisse in Liquidation befanden oder gegen die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet war, sind ausgeschlossen.

Die Berechnung der Schäden erfolgt unternehmensbezogen. Die Schäden müssen durch Dokumentationen nachgewiesen werden.

Die Einkommensminderung eines betroffenen Produktionsverfahrens errechnet sich bei landwirtschaftlichen sowie gärtnerischen Kulturen aus dem erzielten durchschnittlichen Hektarerlös im Basiszeitraum, dem Hektarerlös im Schadjahr und der Anbaufläche im Schadjahr.

Die Ermittlung der Höhe des Gesamtschadens erfolgt durch die Schätzung einer Behörde, eines von der zuständigen Behörde anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder eines Versicherungsunternehmens.

Die Festlegung des möglichen Zuschusses erfolgt in Abhängigkeit von der Anzahl der betroffenen Unternehmen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Der Gesamtschaden ist um folgende Beträge zu verringern:

a) etwaige Versicherungszahlungen,

b) Hilfen Dritter (zum Beispiel in Form von Spenden)

Anträge können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bis zum 31.12.2017 eingereicht werden.

Mehr Information: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.531559.de (mlul-brandenburg)
Pressekontakt
Frau Dr. Dagmar Schott
Telefon: 0331 / 8667016
Fax: 0331/ 8668358
E-Mail: pressestelle@mluk.brandenburg.de
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
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