Mainz (agrar-PR) -
Anträge von Weinbaubetrieben, Winzergenossenschaften, Erzeugerzusammenschlüssen und Kellereien zur Förderung ihrer Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung in ihren Betrieben können vom 20. September 2019 an wieder gestellt werden. Anträge von Weinbaubetrieben, Winzergenossenschaften, Erzeugerzusammenschlüssen und Kellereien zur Förderung ihrer Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung in ihren Betrieben können vom 20. September 2019 an wieder gestellt werden.
Alle vollständig vorliegenden Anträge werden einem Auswahlverfahren unterzogen. Grundlage bildet eine überarbeitete Checkliste. Diese Checkliste, wie auch die Antragsunterlagen befinden sich auf der Homepage der für das Bewilligungsverfahren zuständigen Behörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel www.agrarinfo.rlp.de.