15.02.2022 | 15:20:00 | ID: 32344 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Artenschutz: 2 Mio. EUR „Entwicklung von Natur und Landschaft“ | Förderung jetzt beantragen

Erfurt (agrar-PR) - Umweltstaatssekretär Möller: „Gemeinsam für Artenvielfalt – Feldhamster und Luchs sollen leben“
Das Umweltministerium ruft Verbände und Vereine, Kommunen und Interessierte auf, Projektskizzen für Naturschutzvorhaben mit einem geplanten Beginn in 2022 für eine Förderung einzureichen. Mögliche Vorhaben können Maßnahmen zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten ebenso wie die Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen wie beispielsweise Wiesenbrütergebiete oder Flussauen sein.

Umweltstaatssekretär Olaf Möller: „Thüringen hat einen reichen Schatz an Arten und Landschaften. Doch ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten ist bedroht. Hier müssen wir umsteuern für den Erhalt unserer Artenvielfalt. Das Artensterben ist eine ebenso große Herausforderung wie die Klimakrise. Das jetzt geöffnete Förderfenster ermöglicht vielfältige Arten- und Biotopschutzprojekte. Dabei nehmen wir besonders die vom Aussterben bedrohten Arten Feldhamster und Luchs in den Blick.“

Die Projektskizzen können ab sofort bis zum 11. März 2022 für Maßnahmen im Ländlichen Raum (Programmteil ELER) bei der Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsstelle eingereicht werden. Für Maßnahmen in städtischen Gebieten und im Umfeld von Fließgewässern (Programmteil EFRE) gilt abweichend davon der 22.04.2022 als Einreichungsschluss. Für das Auswahlverfahren stehen insgesamt 2 Mio. Euro für den Zeitraum 2022 bis 2024 zur Verfügung.

Für den Programmteil ELER erfolgt eine landesweite Schwerpunktsetzung für Vorhaben zum Schutz von Feldhamster und Luchs. Projektskizzen, die diese Schwerpunktsetzung berücksichtigen, erhalten beim Auswahlverfahren einen Bonus.


Nähere Informationen zu ENL sind über folgende Webseiten erhältlich:

https://umwelt.thueringen.de/enl
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Entwicklung-von-Natur-und-Landschaft
 

Hintergrund

Das Thüringer Umweltministerium hat im Oktober 2021 die aktualisierten Roten Listen für Thüringen vorgestellt. Danach gelten 40 % der Arten in Thüringen als gefährdet, 2011 waren es 41,1 %. Überdurchschnittlich gefährdete Artengruppen sind u.a. Amphibien, Reptilien und Fledermäuse. Insbesondere Arten mit besonderen Standortbedingungen (beispielsweise sehr nass oder sehr trocken) sind besonders gefährdet. Zudem werden Arten der Quellbiotope (z.B. Moose) sowie Arten der Äcker (z.B. Feldhamster und Ackerwildkräuter) durch moderne Bewirtschaftungsmethoden weiter zurückgedrängt. Dagegen ist durch Schutzmaßnahmen bei einigen Artengruppen eine deutliche Erholung spürbar, u.a. bei Fließgewässerarten. So konnten die Fischarten Ukelei, Bachneunauge und die Westgroppe aus den Roten Listen entlassen werden. Zudem sind einige Arten wieder aufgetaucht, die als verschollen galten, wie die Ehrenpreis-Wespenbiene oder der Herabgebogene Igelsame.
Pressekontakt
Herr Andreas Maruschke
E-Mail: pressestelle@tmuen.thueringen.de
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Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
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