Mainz (agrar-PR) - Der Deutsche Weinfonds begrüßt die heutigen Urteile des
Verwaltungsgerichts Neustadt, mit denen weitere Klagen gegen die
Sonderabgabe für die regionale und nationale Absatzförderung für Wein
abgewiesen wurden.
"Wir
freuen uns sehr, dass nach dem Urteil in Koblenz nun ein zweites
Verwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist. Dies ist auch
deshalb ein weiteres wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen, weil
nicht nur die Abgabe an den Deutschen Weinfonds, sondern auch die
Abgabe für die regionale Weinwerbung bestätigt wurde“, sagte Monika
Reule, Vorstand des Deutschen Weinfonds, heute unmittelbar nach
Bekanntgabe des Urteils.
„Die Urteile unterstreichen erneut unsere Überzeugung, dass
ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich um die
kontinuierliche Imagearbeit für unsere Weine im In- und Ausland
kümmert, angesichts des harten internationalen Wettbewerbs im
Weinsektor für die gesamte deutsche Weinwirtschaft unverzichtbar ist“,
so Reule.