05.08.2009 | 00:00:00 | ID: 1554 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Auszahlungen schon im August

Hannover (agrar-PR) - Agrardiesel  Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel Ende Mai angekündigten Änderungen der Agrardieselbesteuerung will die Zollverwaltung noch im August umgesetzen. Mit der Veröffentlichung der Änderungen im Bundesgesetzblatt und der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die EU ist die Neuregelung in Kraft getreten. Das Bundesfinanzministerium hat das Verfahren zusätzlich forciert. Die Auszahlung der zusätzlichen Vergütung nach Fortfall des Selbstbehalts in Höhe von ehemals 350 Euro und der Obergrenze von 10.000 l je Betrieb soll nach ehrgeizigen Plänen der Zollverwaltung bereits Ende August erfolgen. Die Zollverwaltung hat ihre Internetseite unter dem Suchwort Agrardiesel entsprechend korrigiert (www.zoll.de).

Landwirte, die zu bereits gestellten Anträgen den über 10.000 l hinausgehenden Verbrauch berichtigen möchten, sollten der Zollverwaltung eine Kopie des bisherigen Antrags beifügen und deutlich vermerken, dass es sich um eine Korrektur des bisherigen Antrages handelt. Für Anträge unterhalb der bisherigen Grenze für den Selbstbehalt in Höhe von 350 Euro sollen Vergütungsbeträge nach Durchschnittswerten errechnet werden. Details nennt die Internetseite des Zolls dazu noch nicht. Der Berufsstand sieht mit diesen Regelungen für die Jahre 2008 und 2009 die Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen EU-Ländern noch nicht gegeben und fordert eine dauerhafte Absenkung der Agrardieselsteuer auf das Niveau unserer europäischen Nachbarn.
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