Hannover (agrar-PR) - Agrardiesel Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel
Ende Mai angekündigten Änderungen der Agrardieselbesteuerung will die
Zollverwaltung noch im August umgesetzen. Mit der Veröffentlichung der
Änderungen im Bundesgesetzblatt und der beihilfenrechtlichen
Genehmigung durch die EU ist die Neuregelung in Kraft getreten. Das
Bundesfinanzministerium hat das Verfahren zusätzlich forciert. Die
Auszahlung der zusätzlichen Vergütung nach Fortfall des Selbstbehalts
in Höhe von ehemals 350 Euro und der Obergrenze von 10.000 l je Betrieb
soll nach ehrgeizigen Plänen der Zollverwaltung bereits Ende August
erfolgen. Die Zollverwaltung hat ihre Internetseite unter dem Suchwort
Agrardiesel entsprechend korrigiert (www.zoll.de).
Landwirte, die zu bereits gestellten Anträgen den über 10.000 l
hinausgehenden Verbrauch berichtigen möchten, sollten der
Zollverwaltung eine Kopie des bisherigen Antrags beifügen und deutlich
vermerken, dass es sich um eine Korrektur des bisherigen Antrages
handelt. Für Anträge unterhalb der bisherigen Grenze für den
Selbstbehalt in Höhe von 350 Euro sollen Vergütungsbeträge nach
Durchschnittswerten errechnet werden. Details nennt die Internetseite
des Zolls dazu noch nicht. Der Berufsstand sieht mit diesen Regelungen
für die Jahre 2008 und 2009 die Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen
EU-Ländern noch nicht gegeben und fordert eine dauerhafte Absenkung der
Agrardieselsteuer auf das Niveau unserer europäischen Nachbarn.