28.06.2019 | 22:02:00 | ID: 27563 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus begrüßt Durchbruch beim Umgang mit Problemwölfen

Schwerin (agrar-PR) -

Der von der Bundesregierung formulierte Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat heute den Bundesrat passiert. Die Änderung soll das Töten von Wölfen, die gut geschützte Nutztiere wiederholt reißen, erleichtern und rechtssicher machen. Dieser Vorstoß ist bei den Bundesländern mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der die Anpassung des betroffenen Paragraphen 45 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich vorangetrieben hatte, sprach in seiner Rede von einem „wichtigen Tag“ für die Weidetierhalter in Mecklenburg-Vorpommern und in anderen „Wolfsländern“.

„Beim Wolf gibt es für mich drei Grundsätze. Erstens: der Schutz des Menschen steht an erster Stelle. Zweitens: der Wolf ist eine geschützte Art und ein beeindruckendes Lebewesen. Und drittens - und da sind heute weitergekommen: die Weidetierhaltung darf nicht unter der Rückkehr des Wolfes leiden. Nur ein Miteinander erlaubt nachhaltigen Artenschutz“, fasste Minister Backhaus seinen Standpunkt zusammen.

Er betonte, dass die Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes ein langwieriger Prozess gewesen sei, mit dessen Ergebnis er für den Moment zufrieden sei: „Die intensiven Abstimmungen insbesondere mit der Bundesregierung und einzelnen betroffenen Ländern haben sich gelohnt. Diese Gesetzesänderung erleichtert die Tötung von problematischen Wölfen und bietet höhere Rechtssicherheit. Das ist ganz wichtig. Es ist aber nur eine Zwischenetappe. Wir brauchen klare Leitlinien für ein nachhaltiges Wolfsmanagement und wir müssen offen und mit aller Sachlichkeit über die Frage des Erhaltungszustandes sprechen.“

Darüber hinaus sprach sich der Bundesrat für eine zusätzliche finanzielle Förderung von Weidetierhaltern aus. „Es ist gut, dass die Länder meine Initiative aufgegriffen haben, die Weidetierhaltung deutlich stärker zu fördern. Die Ertragssituation insbesondere der Schäferinnen und Schäfer ist sehr problematisch. Andererseits leisten sie einen erheblichen Beitrag für den Natur- und Artenschutz und für den Erhalt unserer Kulturlandschaft. Besonders in Regionen, in denen der Wolf etabliert ist, brauchen die Weidetierhalter eine gezielte finanzielle Kompensation für die tatsächlichen Mehraufwendungen, die z.B. durch Präventionsmaßnahmen entstehen. Dieser zusätzliche Beitrag ist wichtig und deshalb ist es heute ein guter Tag für die Weidetierhaltung in Deutschland“, kommentierte Backhaus.

Offizielle Zahlen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf gehen für das Monitoringjahr 2018/2019 gegenwärtig von 73 Rudeln, 5 Wolfspaaren und 10 territorialen Einzeltieren in Deutschland aus. Betroffen sind in erster Linie die Länder Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch zunehmend Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Vor dem Hintergrund, dass das Thema für alle Bundesländer zunehmend relevant wird, forderte Minister Backhaus die Bundesregierung erneut dazu auf eine Managementstrategie für die gesamte Bundesrepublik vorzulegen.

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