05.06.2015 | 09:50:00 | ID: 20466 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus: Kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in MV

Schwerin (agrar-PR) - Gestern wurde im Landtag Mecklenburg-Vorpommern der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft diskutiert.
„Wir haben schon mehrmals öffentlich erklärt: Wir wollen keine Gentechnik in der Landwirtschaft in unserem Bundesland. Das steht so in unserem Koalitionsvertrag und dafür habe ich mich auch auf Bundesebene immer wieder eingesetzt.

Doch wir brauchen auch im Sinne des Verbraucherschutzes klare Kennzeichnungsregeln, wo überall, auch bei Kleidung oder Medizin, Gentechnik enthalten ist“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Schwerin.

Neu gezüchtete Pflanzensorten werden unterschiedlich reguliert. Gelten sie als gentechnisch veränderte Organismen (GVO), fällt der Umgang mit ihnen unter den Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes. Gelten sie nicht als GVO, ist das Saatgutrecht für den Umgang maßgebend. Seither finden neue molekularbiologische Verfahren in der Pflanzenzucht Anwendung, die vor 25 Jahren nicht absehbar waren.

Neue Methoden wie die Oligonukleotid-gerichtete Mutagenese stellen den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen, weil sie die Anwendung der geltenden GVO-Legaldefinition in Frage stellen und eine Rechtsunsicherheit bei der Regulierung der aus den Verfahren hervorgehenden Sorten schaffen.

„Wir müssen wissenbasiert handeln. Nach den bislang vorliegenden Bewertungen der Experten entstehen durch Anwendung der Oligonukleotid-gerichteten Mutagenese in der Pflanzenzüchtung keine GVO. Die zusammenfassende Stellungnahme der zuständigen Europäischen Behörde der EFSA fehlt allerdings noch. Hier gilt es also, die Entscheidungen auf wissenschaftlicher Basis abzuwarten“, erklärte der Minister.

Jeder Flächeneigentümer einer Fläche kann bereits heute festlegen, was mit und auf seinen Flächen passiert. „Für die Landesflächen besteht ein klares Nein zur Gentechnik. Wir können aber nichts dagegen tun, wenn ein Eigentümer, Pächter oder sonstiger Bewirtschafter und Nutzer zugelassene gv-Pflanzen anbaut oder anwendet. Hier muss es endlich eine bundeseinheitliche rechtliche Regelung geben“, forderte Dr. Backhaus.

Gentechnikfreie Regionen können hingegen nach jetzigem Recht nicht staatlich vorgeschrieben werden. Sie kommen durch freiwillige Vereinbarungen zustande. Es gibt mittlerweile mehr als 120 gentechnikfreie Regionen in Deutschland, davon auch 11 in Mecklenburg-Vorpommern. (regierung-mv)
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