25.02.2015 | 18:10:00 | ID: 19787 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus: Kein föderaler Flickenteppich bei der Gentechnik

Schwerin (agrar-PR) - Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung des sogenannten Opt-out

„Wir können es nicht zulassen, dass in Deutschland verschiedene Standards bei der Gentechnik in der Landwirtschaft ermöglicht werden. Entweder ja oder nein. Etwas dazwischen darf und kann es nicht geben. Daher fordere ich den Bund auf, sich an die bestehende Beschlusslage zu halten“, kommentierte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV, die aktuelle Diskussion zur Gentechnik.

Aus diesem Grund hat der Minister auch folgende Erklärung mit unterzeichnet:

Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung des sogenannten Opt-out

Es wird die europäische Regelung zum Opt-out begrüßt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen.

Die Unterzeichner bekräftigen unter Hinweis auf den Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 5. September 2014 sowie dem Beschluss des Bundesrates „Schutz der gentechnikanbaufreien Landwirtschaft durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen“ vom 11. April 2014 ihre Forderung nach einer nationalen Umsetzung, die GVO-Anbauverbote bundeseinheitlich regelt. Die Umweltministerkonferenz hat sich am 24.10.2014 für eine bundesweite Lösung ausgesprochen, um die jeweiligen GVO-Anbauverbote bundeseinheitlich auszusprechen. Eine bundesländerspezifische Regelung, wie es der Vorschlag von Landwirtschaftsminister Schmidt vorsieht, kommt für uns vor dem Hintergrund eines möglichen „Flickenteppichs“ nicht in Frage.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu verpflichtet, die Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik anzuerkennen. Daraus resultiert, dass die Möglichkeit der Verhinderung des GVO-Anbaus durch Opt-out immer genutzt werden muss.

Der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Umwelt sowie die Sorgen und Vorbehalte der Bevölkerung müssen Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Wir können vor diesem Hintergrund keine verschiedenen föderalen Herangehensweisen bei diesem wichtigen Thema erlauben.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. November 2010 darauf hingewiesen, dass die Ausbreitung von gentechnisch verändertem Material, einmal in die Umwelt ausgebracht, schwer oder gar nicht begrenzbar sei. Es verwies auf die besondere Sorgfaltspflicht des Gesetzgebers, der nach Artikel 20a des Grundgesetzes den Auftrag habe, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.“

Dieser Verantwortung sind wir verpflichtet und erwarten von der Bundesregierung die Umsetzung bzw. Beachtung der genannten Beschlüsse.

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