20.10.2017 | 00:00:00 | ID: 24690 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus kritisiert geplante Angelverbote in der AWZ

Schwerin (agrar-PR) -
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus übte auf der heutigen Landtagssitzung in Schwerin scharfe Kritik an dem durch das Bundesumweltministerium kurz nach der Bundestagswahl veröffentlichten Entwurf zur Ausweisung eines Angelverbotes in bestimmten Gebieten der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee. Die AWZ schließt sich bis zu 200 Seemeilen weit an die jeweiligen Hoheitsgewässer an. In Mecklenburg-Vorpommern wären Angelgebiete in der Kadetrinne und der Pommerschen Bucht-Rönnebank von der Regelung betroffen.

Grundsätzlich seien die Bemühungen des Bundes um die Ausweisung von Meeresnaturschutzgebieten zu begrüßen, stellte Backhaus klar. Kritikwürdig sei aber die Vorgehensweise der seit der Wahl amtierenden Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. „Durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit soll ohne eine abschließende Abstimmung mit meinem Haus ein weitgehendes Angelverbot festgesetzt werden“, sagte er. Der Erlass weitgehender Verbote setze aber eine detaillierte sachliche und räumliche Begründung voraus, die das Bundesumweltministerium bislang schuldig geblieben sei.

Backhaus hatte bereits im Februar vergangenen Jahres darauf hingewiesen, dass die naturschutzfachliche Datenlage als Begründung für ein Angelverbot nicht ausreiche. Aus der Datenlage müsse hervorgehen, „dass die Schutzgüter durch die Freizeitfischerei in nennenswerter Weise beeinträchtigt werden“. Zudem habe er darauf verwiesen, dass „ein Verbot der Freizeitfischerei wegen Störungen von Schweinswalen durch unspezifischen Bootsverkehr in unbekanntem Ausmaß“ nicht zu akzeptieren sei. Im Bereich der Pommerschen Bucht und der Rönnebank übten diverse Bootangler das langsame, geräuschlose Driftangeln oder das Trolling mit langsam fahrenden Booten aus. Indes sei die Kadetrinne flächenmäßig fast identisch mit einem Verkehrstrennungsgebiet, in dem andauernder Schiffsverkehr herrsche. „Auch vor diesem Hintergrund erscheint das ganzjährige Verbot der Freizeitfischerei fragwürdig, so der Minister.

„Mit Nachdruck habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Verbot der Freizeitfischerei durch differenzierte Regelungen zur Freizeitfischerei ersetzt werden kann“, betonte Backhaus.

Durch das Ausweisen der neuen Meeresschutzgebiete – sie machen rund ein Drittel der Fläche der deutschen AWZ aus – befürchtet der Minister „nicht hinnehmbare Einschränkungen der Freizeitfischerei. Besonders auf Rügen und Usedom habe das Freizeitangeln in den zurückliegenden Jahren zu Existenzgründungen und Investitionen in die marine Infrastruktur geführt. Das Angelverbot „untergräbt die Bemühungen zur touristischen Ausrichtung der Freizeitfischerei“, sagte er.

In einer Protestnote an das Bundesumweltministerium hatte Backhaus neben den genannten Gründen auch die fehlende Beteiligung des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee (BLANO) bei der Ausweisung der neuen Schutzgebiete angeführt.

Auch gegen die Einschränkung der beruflichen Schlepp- und Stellnetzfischerei sprach sich Backhaus nochmals aus. „Die Agrarminister der Küstenländer hatten das Bundesministerium gebeten, bei den fischereilichen Managementmaßnahmen in den Natura-2000-Gebieten von einer überarbeiteten Fassung auszugehen. Neue Vorschläge zur Einschränkung der Erwerbsfischerei in der AWZ wurden bislang aber nicht vorgelegt“, so Backhaus. In MV gelte weiterhin der Grundsatz, dass Fischereibeschränkungen nur vorgenommen würden, wenn nachweisbar sei, „dass die Fischerei einen erheblichen negativen Einfluss auf die Erhaltung geschützter Arten oder Lebensräume hat.“

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