05.01.2017 | 18:45:00 | ID: 23486 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus kündigt Soforthilfen für Sturmflutschäden an

Schwerin (agrar-PR) -

Die gestrige Sturmflut hat in den Küstenregionen Mecklenburg-Vorpommerns zu erheblichen Schäden, wie Steilküstenabbrüchen und Dünenabtragungen, geführt. Im ganzen Land wurde in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag die Alarmstufe 3 ausgerufen. Dies erfolgt bei Pegelständen von 1,5 Meter über Normal. Umweltminister Dr. Till Backhaus machte sich heute in Zempin auf Usedom ein erstes Bild über die Lage im Land und kündigte finanzielle Unterstützung an. Die Ostseeinsel ist nach derzeitigem Kenntnisstand besonders von den Auswirkungen der Sturmflut betroffen.

„Die Sturmflut ist an der gesamten Küste von M-V mit den vorhergesagten Hochwasserständen aufgelaufen. In Wismar wurden 1,80 Meter, in Warnemünde 1,60 Meter in Greifswald 1,65 Meter und in Koserow 1,55 Meter über dem Mittelwasserstand gemessen. Allerdings stiegen die Pegelstände schneller als erwartet. An der Außenküste erreichte das Sturmhochwasser seinen Höhepunkt um Mitternacht. Seitdem fallen die Pegel wieder“, bilanzierte der Minister.

„Im Oderhaff und in der Darß-Zingster Boddenkette steigen die Pegelstände noch an, da Wassermassen aus der Ostsee noch immer ins Landesinnere abfließen. In Ueckermünde ist heute Vormittag ein Wasserstand von 1,02 Meter über dem Mittelwasserstand gemessen worden“, informierte er weiter.

Insgesamt handelt es sich bei dem Ereignis um eine mittelschwere Sturmflut, wie sie statistisch betrachtet alle 20 Jahre eintritt. Die Sturmflut ist mit dem Hochwasser von 2006 vergleichbar, die Schwere der Sturmflut vom November 1995 hat sie nicht erreicht. Damals sind an den Kützenschutzanlagen des Landes Schäden in Höhe von 10 Millionen D-Mark entstanden. „Das Ausmaß der gestrigen Sturmflut lässt sich aktuell noch nicht beziffern. Für Schäden an Küstenschutzanlagen des Landes wird mein Ressort Soforthilfen zur Verfügung stellen. Mit dem Finanzministerium bin ich ebenfalls im Gespräch. Ziel ist, auch den Kommunen bei der Bewältigung der Sturmflutschäden finanziell unter die Arme zu greifen“, kündigte Backhaus an.

Im Rahmen einer ersten Bilanz wies der Minister darauf hin, dass die Küstenschutzanlagen des Landes die Sturmflut landesweit zuverlässig abgewehrt haben: „Seit 1991 haben wir 400 Millionen Euro in den Küstenschutz investiert. Diese Leistung zahlt sich aus. Eine Gefahr für Menschen und Sachgüter in den geschützten Bereichen bestand zu keiner Zeit.“

Schäden in den Kommunen beschränken sich auf ein vorhergesehenes Ausmaß. Dazu gehören überflutete Straßen, vollgelaufene Keller oder lokale Überflutungen in Hafenbereichen, auf die die Betroffenen jedoch sehr gut vorbereitet waren. Gleichwohl warnt Minister Backhaus Bürgerinnen und Bürger davor, die Nachwehen der Sturmflut auf die leichte Schulter zu nehmen: „Steilküsten wurden ausgehöhlt und sollten von Spaziergängern keinesfalls betreten werden. Es besteht Abbruchgefahr! Auch vom Katastrophentourismus an Stränden oder auf Seebrücken rate ich dringendst ab!“

Auch warb er um Verständnis, dass eine umfassende Schadensanalyse erst vorgenommen werden kann, wenn sich das Wasser vollkommen zurückgezogen hat. „Erst wenn die Strände wieder betretbar sind, können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Arbeit beginnen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Auch dann erst wird das volle Ausmaß der Sturmflut sichtbar“, sagte Backhaus. Wasserstände, die die Strände nicht mehr überspülen, sind für Freitag vorhergesagt.

Das Umweltministerium hat bereits alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Hochwasserschäden präzise aufzunehmen, so der Minister. Das Dezernat „Küste“ des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt in Rostock hat ein Unternehmen beauftragt, dass am morgigen Freitag die gesamte Ostseeküste des Landes mit einem Laserscan befliegt und die Schäden aus der Luft dokumentiert. „Anhand der Messungen können wir in den kommenden Tagen genaue Aussagen zu Dünenrückgängen, Sandabtragungen und Wasserständen treffen und ableiten, wo akuter Handlungsbedarf besteht“, erklärte Backhaus.

Zu den Vorwürfen der Gemeinde Zempin, das Land würde für den Hochwasserschutz auf Usedom nicht genug tun, äußerte sich der Minister wie folgt: „Der Küstenschutz in M-V wird auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Unsere Pflichtaufgabe besteht darin im Zusammenhang bebaute Gebiete mit einem Ortskern zu schützen. Für diese Aufgabe werden alle verfügbaren Mittel eingesetzt. Usedom wird dabei nicht anders behandelt als alle anderen Küstenabschnitte. Auch die Küstenschutzanlagen von Usedom sind so ausgebaut, dass sie einem schweren Sturmflutereignis standhalten können.“ (regierung-mv)

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