20.03.2012 | 01:37:00 | ID: 12483 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus: Neue Förderkriterien stärken bäuerliche Landwirtschaft und Tierschutz

Schwerin (agrar-PR) - Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus hat gestern im Kabinett einen Erlass vorgestellt, der die Neuausrichtung innerhalb der einzelbetrieblichen Förderung in der Landwirtschaft regelt.
Dieser Erlass ist Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses, der mit den Verbänden und den Wirtschafts- und Sozialpartnern beraten wurde. Er trat gestern in Kraft.

Die damit verbundenen Ziele sind: Eine stärkere Förderung der bodengebundenen, bäuerlichen Landwirtschaft sowieeine stärkere Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Aspekte. Haltungsbedingungen sollen weiter verbessert, die Tiergesundheit stabilisiert und der Antibiotika-Einsatz minimiert werden. Backhaus: "Damit leiten wir einen Paradigmenwechsel in Mecklenburg-Vorpommern ein".

Die neuen Förderbedingungen:

1.    Bezuschusst werden nur noch Unternehmen, deren Viehbesatz 2 Großvieheinheiten pro Hektar nicht überschreitet. "Diese wichtige Änderung zielt auf eine bodengebundene Landwirtschaft ab und schließt reine Gewerbebetriebe, die nicht über Flächen verfügen, von der Förderung grundsätzlich aus", so der Minister.

2.    Grundvoraussetzung für die Förderung ist nicht nur die Einhaltung der allgemeinen tierschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern die Erfüllung zusätzlicher baulicher Anforderungen gemäß Anlage 2 zum Erlass. Sie sind ähnlich den Anforderungen an umwelt- und tierartgerechte Haltungsverfahren. Damit geht Mecklenburg-Vorpommern über Anforderungen anderer Bundesländer hinaus.

Beispiele: Für Schweine sind ein zusätzliches Platzangebot von 20 Prozent oder zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten (z.B. Strohraufen) Förderungsvoraussetzung. Üblich ist nur eine Kette mit Kunststoffball. Für Junghennen und Elterntiere muss es Sitzstangen, Scharrmöglichkeiten geben. Bisher werden sie zum Teil ohne Sitzstangen und ohne Scharrbereich gehalten - und es gibt keine rechtsverbindliche Festlegung der Besatzdichte.

3.    Das förderfähige Investitionsvolumen wird auf 1,5 Mio. € begrenzt (vorher 2 Millionen). Auch das ist, laut Backhaus, neben dem GV-Schlüssel eine Maßnahme, die Größe der Anlagen zu beschränken (die maximale Fördersumme beträgt 375.000 Euro).

4.    Neu ist auch der einheitliche Fördersatz von 25 %. Bislang wurden besonders tierartgerechte Haltungsbedingungen (Milchviehbetriebe) mit zusätzlich zehn Prozent bezuschusst. "Da wir jetzt aber generell höhere Tierschutzstandards zugrunde legen, hat sich das erübrigt", sagt Backhaus.

5.    Einen 5% Bonus gibt es aber für ökozertifizierte Tierhaltungsbetriebe. Damit werden Anreize verstärkt, in ökologische Landwirtschaft zu investieren.

Ausgeschlossen von der Förderung sind künftig:

•         Neubauten in der konventionellen Geflügelmast, außer in der Junghennenaufzucht, der Elterntierhaltung und der Bruteiproduktion. Damit soll sicherstellt werden, dass diese Tiere vom ersten Tag ihres Lebens an gesünder aufwachsen, der Einsatz von Antibiotika somit auch in der Mast vermindert wird.

•         Die konventionelle Schweinemast, es sei denn der Neubau führt zum Aufbau geschlossener Systeme im bereits bestehenden Schweinebetrieb. Oder der Neubau am selben Standort findet ohne Kapazitätserweiterung und unter Abriss oder Umnutzung des Altgebäudes statt.

•         Biogasanlagen. Grund: Die Anreize, die sich aus dem EEG ergeben, werden als ausreichend angesehen. Im Einzelfall können Biogasanlagen gegebenenfalls über die Richtlinien im Energieministerium gefördert werden.

"Mit diesen neuen Fördergrundsätzen und Prioritäten will ich die Stoffkreisläufe in den landwirtschaftlichen Betrieben und die artgerechtere Haltung gezielter und stärker unterstützen.Mecklenburg-Vorpommern wird mit dem Erlass zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm in Sachen Tierschutz, artgerechte Haltung und Tiergesundheit die Mindestanforderungen der Tierschutzgesetze überschreiten und gegenüber dem Bund und anderen Bundesländern Vorreiter sein."

Der Minister unterstrich in der LPK nochmals, dass sich die Änderungen auf die Förderung von Betrieben, nicht aber auf die Genehmigungspraxis beziehen.

Anträge, die vor dem 1.10.2011 eingingen, werden nach den alten Grundsätzen gefördert. Alle anderen unterliegen den aktuellen Förderbedingungen.

Hintergrund: Zwischen 2007 und 2011 wurden 935 Betriebe mit knapp 98 Millionen Euro unterstützt. Das Investitionsvolumen lag bei 346 Millionen Euro. In diesem und nächsten Jahr sind jeweils 16 Millionen Euro an Haushaltsmitteln für die Förderung vorgesehen. Seit 1990 sind in die Landwirtschaft (Tiere, Stallanlagen, Technik und Boden) rund acht Milliarden Euro investiert worden. (PD)
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