Schwerin (agrar-PR) -
Um das Risiko einer Übertragung des Geflügelpest-Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu minimieren, erteilt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, ein vorübergehendes Jagdverbot für dem Jagdrecht unterliegende Wildvögel.
„Mir ist bewusst, dass diese einschneidende Regelung nicht bei jedem Jäger oder Landwirt auf Gegenliebe stoßen wird. Ich halte sie im Sinne eines ganzheitlichen Vorgehens gegen die weitere Ausbreitung des Geflügelpest-Virus aber für eine ganz zentrale und notwendige Maßnahme. Ziel ist, nicht auszuschließende Infektionskette zwischen möglicherweise erkrankter Wildvögeln und Hausgeflügel über den Jäger als Verbindungsglied zu unterbrechen“, betonte der Minister.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird in Kürze im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
Das Jagdverbot ist wie folgt befristet:
a) Grau-, Bläss-, Saat- und Kanadagans sowie Stock-, Pfeif-, Krick- und Tafelente bis zum 15. Januar 2017,
b) Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe bis zum 10. Februar 2017,
c) Ringeltaube, Türkentaube und Höckerschwan bis zum 20. Februar 2017.
Im Anschluss an diese Zeiträume beginnt für die einzelnen Wildvogelarten ohnehin die Schonzeit, so dass sich das Zeitfenster der Jagdruhe für diese Vogelarten bis weit in das nächste Jahr hinein schließt. (regierung-mv)