13.09.2018 | 21:00:00 | ID: 26089 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus: Weg für Anträge auf Schadenshilfe ist frei

Schwerin (agrar-PR) - Die Abstimmungen der Verwaltungsvereinbarung zur Auszahlung der Dürrehilfen zwischen Bund und Ländern stehen kurz vor dem Abschluss. Letzte Details wurden gestern geklärt, die Genehmigung durch den Landesrechnungshof in einem verkürzten Verfahren stehe noch aus, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag. „Damit ist der Weg frei, dass die Landwirte ab Anfang Oktober ihre Anträge auf Schadenshilfe stellen und bereits in diesem Jahr schnellstmöglich Abschlagszahlungen in Höhe von 70 % des ermittelten Schadens erhalten können“, so Backhaus.

Der Minister machte noch einmal deutlich, dass Schadenshilfen „nicht nach dem Gießkannenprinzip“ gewährt werden können. Vorrangig ausgereicht werden sollen die Abschlagszahlungen an Antragsteller aus tierhaltenden Betrieben, um ihnen die dringend erforderlichen Futterzukäufe zu ermöglichen. „Ansonsten steht zu befürchten, dass die geringen Tierbestände im Land aufgrund fehlenden Futters weiter abgebaut werden. Das hätte fatale Folgen für die Agrarstrukturen in unserem Land“, sagte Backhaus weiter.

Zuvor war er nochmals auf die trockenheitsbedingten Ernteverluste eingegangen. Geerntet wurden im Landesdurchschnitt bei Wintergerste 56,36 dt/ha – das sind Mindererträge von ca. 25,5 %. Beim Winterweizen lagen die Ergebnisse bei 59,4 dt/ha – das sind Mindererträge von ca. 25,9 %.Insgesamt waren bei der Getreideernte 54,17 dt/ha erzielt worden. Das entspricht einem Verlust von ca. 27,7 %. Der Raps brachte mit 29,42 dt/ha einen Minderertrag von ca. 21 % ein. Beim Grünland liegt der Verlust im Schnitt bei 50 %.

Auch Mais und Hackfrüchte litten unter dem Wassermangel. Für den Silomais werde ebenfalls nur mit Erträgen von 40 bis 60 Prozent gerechnet, so der Minister.

„Damit fahren die Landwirte das dritte Jahr in Folge eine schlechte Ernte ein. Das ist selbst für Unternehmen, die ausreichend für schlechte Jahre vorsorgen konnten, kaum zu verkraften. Hier setzt die Verantwortung des Staates ein“, erklärte Backhaus.

Insgesamt stehen für den Schadensausgleich für die dürrebetroffenen Betriebe in MV aus dem Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm 50 Millionen Euro bereit. Mit den Antragsprüfungen und mit den Auszahlungen soll nach Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung schnellstmöglich begonnen werden.
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