14.12.2015 | 17:55:00 | ID: 21572 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Baden-Württemberg hat mit Auszahlung der Förder- und Ausgleichsleistungen des Gemeinsamen Antrags begonnen

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Alexander Bonde: „Trotz erheblicher Erschwernisse und Verzögerungen beim Start in der neuen Förderperiode realisiert die Landesverwaltung die Auszahlung der Fördergelder noch 2015“
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in der 49. Kalenderwoche mit der Auszahlung der flächenbezogenen Förder- und Ausgleichsleistungen des Gemeinsamen Antragsverfahrens begonnen.

Als erstes Verfahren wurde die Auszahlung des Landesprogramms zur Förderung von steilem Grünland begonnen. Weiterhin folgte die Auszahlung der ersten Landschaftspflegeverträge. Für beide Verfahren soll in diesen Tagen eine zweite Auszahlungsrunde für weitere Antragsteller erfolgen.

„Mit diesem Start können wir in Baden-Württemberg sehr zufrieden sein“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Montag (14. Dezember) in Stuttgart.

Die Ausgleichszulage als weitere wichtige Unterstützungsmaßnahme des Landes für die besonders schwierig zu bewirtschaftenden und ökonomisch weniger guten Flächen in den benachteiligten Gebieten soll kurz vor Weihnachten zur Auszahlung kommen. Das war in diesem Jahr der frühestmögliche Termin.

Die größten Zahlungen erfolgen über die EU-Direktzahlungen in der 1. Säule, die sogenannte Betriebsprämie. „Bei der letzten Agrarministerkonferenz hatten wir vereinbart, die Betriebsprämie möglichst bis Ende Dezember und möglichst umfassend auszubezahlen. Wir werden in Baden-Württemberg dank einer großartigen Leistung der beteiligten Verwaltungen alle Direktzahlungen, die ein Antragsteller beantragt hat - also die Basisprämie, die Greeningprämie, die Umverteilungsprämie und gegebenenfalls die Junglandwirteprämie auszahlen. Das ist nicht in allen Bundesländer so. Es ist geplant, dass die Bundeskasse die Auszahlung ab dem 29. Dezember 2015 vornimmt“, sagte Bonde.

Die Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben für die Direktzahlungen und die Maßnahmen der 2. Säule haben die Landwirte und die Verwaltung auf allen Ebenen vor sehr große Herausforderungen gestellt. Die Verzögerungen bei der Rechtsetzung auf EU und nationaler Ebene haben sich sowohl auf den Starttermin bei der Antragstellung im Frühjahr, wie auf den gesamten Verwaltungsprozess negativ ausgewirkt.

„Die Landratsämter, die Regierungspräsidien, das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben sich mit sehr großem Engagement den Herausforderungen gestellt. Sie hatten in diesem extrem schwierigen Jahr zahlreiche Probleme zu meistern und haben es geschafft in Anbetracht der schwierigen finanziellen Lage unserer Betriebe noch eine Auszahlung der Beihilfen im Jahr 2015 zu realisieren. Dafür danke ich alle Beteiligten“, so der Minister.

Trotz dieses positiven Ergebnisses, das gemeinsam erreicht werden konnte, werden dieses Jahr sicherlich etwas weniger Antragsteller in der ersten Auszahlungstranche ihre Gelder erhalten als in den normalen Jahren. Dies sei den Verzögerungen, dem deutlichen Mehraufwand und der weiter gestiegenen Komplexität geschuldet. Insbesondere sei der von der EU vorgeschriebene Aufwand für die Betriebskontrollen deutlich gestiegen, so der Minister.

Nur durch den hohen Einsatz der Bediensteten und der insgesamt guten Wetterlage bis in den Dezember hinein war es möglich, die Betriebskontrollen im Gelände durchzuführen. Es sind noch erhebliche Nacharbeiten bei einzelnen kontrollierten Betrieben zu leisten, die ggf. im Einzelfall erst eine Bewilligung im neuen Jahr ermöglichen.

Unternehmen, die ihre Liquiditätsplanung zeitlich sehr eng auf die Aufzahlungen rund um Weihnachten abgestellt haben, sollten diese ggf. überprüfen, um durch eine Auszahlung erst im neuen Jahr nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Nach dem Jahreswechsel werden die weiteren Bewilligungen und Auszahlungen im engen Turnus vorgenommen. Die Auszahlung der FAKT-Förderung erfolgt analog dem MEKA im Frühjahr nach Ablauf der Verpflichtungszeiträume. (mlr-bw)
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