04.01.2015 | 18:00:00 | ID: 19443 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Baden-Württemberg verwahrt sich gegen Angriff der Bundesregierung auf europäische Genusskultur

Stuttgart (agrar-PR) - Spezialitäten wie Schwarzwälder Schinken prägen das Genießerland und müssen auch zukünftig geschützt bleiben
Stuttgart - Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat im heutigen SPIEGEL angekündigt, man könne „nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen“, wenn das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA kommt.


„Gegen den durchsichtigen Angriff der Bundesregierung auf die europäische Essens- und Genusskultur verwahren wir uns strikt. Spezialitäten wie der Schwarzwälder Schinken und die Schwäbische Maultasche stehen für eine lange und reiche kulinarische Tradition im Genießerland Baden-Württemberg. Dass der Schutz solcher Spezialitäten jetzt für das Freihandelsabkommen TTIP geopfert werden soll, bestätigt unsere Befürchtungen. Der jetzige Verhandlungsstand des Freihandelsabkommens ist erkennbar nicht dazu geeignet, unsere hohen Standards zu halten. Was die Bundesregierung hier unter Ausschluss der Öffentlichkeit produziert, ist Analogkäse. Ich bin verwundert darüber, dass der Franke Christian Schmidt es widerstandslos hinnimmt, dass künftig auch amerikanische Massen-Hotdogs als Nürnberger Rostbratwürste in den Markt gepresst werden können“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde heute (3. Januar) in Stuttgart.

Baden-Württemberg engagiert sich stark dafür, im Sinne der Gastronomie und der landwirtschaftlichen Betriebe weitere einheimische Spezialitäten auf EU-Ebene schützen zu lassen. „Die Genießer-Galerie des Landes Baden-Württemberg umfasst derzeit 30 Spezialitäten, die in ihrer Region fest verwurzelt sind. Ihre Herstellung und ihre Rezepturen sind ein oft Jahrhunderte von Jahren altes Erbe unserer Heimat, das wir bewahren wollen“, so Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen

Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.):

- Allgäuer Emmentaler

- Allgäuer Bergkäse

- Weideochse vom Limpurger Rind

Geschützte geographische Angaben (g. g. A.):

- Schwarzwälder Schinken

- Schwarzwaldforelle

- Schwäbische Maultaschen

- Schwäbische Spätzle/Knöpfle

- Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch

- Filderkraut/Filderspitzkraut

- Tettnanger Hopfen

- Höri Bülle

- Salate von der Insel Reichenau

- Feldsalate von der Insel Reichenau

- Gurken von der Insel Reichenau

- Tomaten von der Insel Reichenau

Weine mit geografischem Schutz:

- Badischer Wein g.U.

- Württemberger Wein g.U.

- Badischer Landwein g.g.A.

- Schwäbischer Landwein g.g.A.

- Taubertäler Landwein g.g.A.

- Landwein Neckar g.g.A.

- Landwein Oberrhein g.g.A.

- Landwein Rhein-Neckar g.g.A.

Spirituosen mit geografischer Angabe:

- Schwarzwälder Kirschwasser

- Schwarzwälder Williamsbirne

- Schwarzwälder Mirabellenwasser

- Schwarzwälder Zwetschgenwasser

- Schwarzwälder Himbeergeist

- Blutwurz

- Bärwurz

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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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