Hannover (agrar-PR) - Nach Überzeugung von Landvolkpräsident Werner Hilse legen die
Bundesländer bei der Umsetzung der Bundesvorgaben zum Erosionsschutz
zweierlei Maß an. In einem Brief an die neue niedersächsische
Landwirtschaftsministerin, Astrid Grotelüschen, weist der
Landvolkpräsident darauf hin, dass beispielsweise im Nachbarland
Nordrhein-Westfalen zu Mais, Zuckerrüben und auch Kartoffeln die
Landwirte weiterhin im Frühjahr den Pflug benutzen dürfen, wenn sie auf
durch Wassererosion gefährdeten Standorten den Boden über Winter durch
Zwischenfruchtanbau oder Strohhäcksel bedeckt halten. In Bayern dürfe
auch die aus pflanzenbaulicher Sicht nicht zu unterschätzende
Herbstfurche gewählt werden, um dem Boden über die damit zu erzielende
Frostgare die optimalen Voraussetzungen für eine Bestellung mit
Sommergetreide oder anderen Sommerfrüchten zu verleihen. „Bei ähnlichen
oder gar identischen Gegebenheiten müssen Erosionsschutzmaßnahmen in
allen Bundesländern gleichermaßen anerkannt werden“, formuliert der
Landvolkpräsident in seinem Schreiben an die Ministerin. Er fordert sie
im Namen der niedersächsischen Landwirtschaft auf, Nachteile für die
hiesigen Betriebe zu vermeiden und sich für eine abgestimmte Haltung
aller Bundesländer und des Bundes einzusetzen.
Auf potenziell von Winderosion betroffenen Flächen fordert das
Landvolk einige Ausnahmen wie die Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten
wie schwarzer Senf oder Ölrettich oder auch die Einhaltung von Erosion
mindernden Fruchtfolgen. Hilse verweist in diesem Zusammenhang darauf,
dass zahlreiche benachbarte Bundesländer den Landwirten hier ebenfalls
wesentlich größere Spielräume ermöglicht haben. Der Landvolkpräsident
macht sich in dem Brief für eine bundesweite abgestimmte
Gleichbehandlung stark und wehrt sich gegen einen schärferen Alleingang
Niedersachsens.