Berlin (agrar-PR) -
Bundesministerin Aigner muss Doppelbürokratie verhindern Mit der heute vom Plenum des Bundesrates verabschiedeten
Verbringensverordnung werden einheitliche Dokumentationsanforderungen
für den Verbleib von Wirtschaftsdüngern für Betriebe mit und ohne Fläche
geschaffen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld die
angestrebte Gleichbehandlung nur unter der Voraussetzung für sinnvoll
erachtet, dass die Betriebe, die bereits im Zusammenhang mit den
notwendigen Aufzeichnungen nach der Düngeverordnung belegen, ob sie
Wirtschaftsdünger aufnehmen oder abgeben, keine zusätzlichen
Dokumentationspflichten und Auflagen erfüllen müssen. Im Gegensatz dazu
haben die Länder eine sehr weitreichende Regelung verabschiedet und
Änderungen zur Vermeidung dieser drohenden Doppelbürokratie für
landwirtschaftliche Betriebe sind im Bundesratsplenum gescheitert,
kritisierte der DBV. Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner ist nun
gefordert, entweder Doppelbürokratie mit zusätzlichen oder schärferen
Dokumentationspflichten zu verhindern oder die Verordnung nicht in Kraft
zu setzen, erklärte der Deutsche Bauernverband.