München (agrar-PR) - Mit Genugtuung hat Landwirtschaftsminister
Helmut Brunner die Entscheidung der EU-Kommission aufgenommen, die
geplante Neuabgrenzung der sogenannten benachteiligten Gebiete
frühestens im Jahr 2014 vorzunehmen. Brüssel trage damit den
wiederholten Forderungen Bayerns Rechnung, die ursprünglich für das
nächste Jahr vorgesehene Neuabgrenzung zu verschieben. Laut Brunner
bleibt jetzt den vom Preisverfall bei Agrarerzeugnissen gebeutelten
Landwirten eine weitere Verunsicherung erspart. Rund zwei Drittel der
landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat liegen in benachteiligten
Gebieten. Der Minister erwartet nun intensive Abstimmungsprozesse
zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten. „Wir brauchen ein effektives
System, das dafür sorgt, dass unsere benachteiligten Gebiete auch
künftig bewirtschaftet und so auch für den in Bayern besonders
wichtigen Tourismus attraktiv gehalten werden können“, so Brunner.
Zentraler Maßstab für die Abgrenzung müsse dabei auch in Zukunft die
sogenannte „landwirtschaftliche Vergleichszahl“ bleiben. Sie habe sich
als von allen Seiten akzeptiertes Indexsystem bewährt.
Die
EU-Kommission hatte am Dienstag eine Strategie vorgeschlagen, wie
benachteiligte Gebiete künftig EU-weit nach einheitlichen Standards
gefördert werden sollen. Danach soll es künftig statt bislang 100 nur
mehr acht Förderkriterien geben: Niedrige Temperaturen, Wärmebelastung,
Bodenentwässerung, Bodentextur und steinige Struktur, Wurzeltiefe,
chemische Eigenschaften des Bodens, Bodenwasserbilanz und Gefälle. Die
27 EU-Staaten seien nunmehr gefordert, Simulationen vorlegen, in denen
die Folgen der neuen Kriterien durchgerechnet werden. Danach will die
EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag unterbreiten. Das neue System
soll 2014 in Kraft treten.