München (agrar-PR) - Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat das heutige Urteil
des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zum Schutz der Bezeichnung
„Bayerisches Bier“ begrüßt. Das höchste europäische Gericht habe damit
ein eindeutiges Signal gesetzt, dass bayerisches Bier vor Nachahmern
und Trittbrettfahrern in ganz Europa geschützt bleiben soll, sagte
Brunner in München. Die Entscheidung komme nicht nur der
Brauwirtschaft, sondern auch den Verbrauchern zugute. Was unter dem
Begriff Bayern vermarktet wird, müsse auch im Freistaat hergestellt
werden, so der Minister. Mit seinem heutigen Urteil hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass die Bezeichnung „Bayerisches
Bier“ durch EU-Recht geschützt ist und nur für Bier aus Bayern
verwendet werden darf.
Auslöser für die Entscheidung war ein
Rechtsstreit in Italien. Dort führt die holländische Bavaria-Brauerei
verschiedene Marken mit dem Begriff „Bavaria“. Der Bayerische
Brauerbund sieht darin eine Verletzung der EU-Verordnung zum Schutz der
Bezeichnung „Bayerisches Bier“. Die Bezeichnung „Bavaria“ sei
irreführend, weil sie den Verbraucher zu der Annahme verleite, das
angebotene holländische Bier stamme aus Bayern. Die Bavaria-Brauerei
hält dagegen die EU-Verordnung für ungültig. Diese Auffassung hat der
EuGH nun verneint und die Gültigkeit festgestellt. Im italienischen
Rechtsstreit muss jetzt ein Gericht des Landes entscheiden, ob die in
Italien eingetragene Marke „Bavaria“ irreführend ist und in gutem
Glauben erworben wurde. Nur dann kann sie dort Bestand haben.
Der Freistaat hat den Bayerischen Brauerbund vor dem Europäischen Gerichtshof unterstützt.