04.12.2020 | 11:23:00 | ID: 29475 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Becht: 126 Millionen Euro für ländliche Räume in 2021/22

Mainz (agrar-PR) - Rheinland-Pfalz erhält für die zwei Übergangsjahre bis zum Start der neuen Europäischen Förderperiode in 2023 zusätzlich 126 Millionen Euro für das Entwicklungsprogramm EULLE. „Damit sorgen wir für Planungssicherheit bei den rheinland-pfälzischen Agrarbetrieben und unseren hervorragenden Projekten im ländlichen Raum“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht. Die Mittel für die Übergangsphase sind notwendig, weil die Verhandlungen der EU über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die eigentlich ab 2021 gelten sollte, noch nicht abgeschlossen sind.
„Wir wollen auch in Zukunft starke Agrarbetriebe und pulsierende ländliche Räume in Rheinland-Pfalz. Die zukunftsfähige Entwicklung der Betriebe und Regionen liegt der Landesregierung besonders am Herzen. Mit der Übergangsregelung schaffen wir Planungssicherheit und führen die für unsere Landwirte und ländlichen Räume wichtigen Förderprogramme fort“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht, Vorsitzender des EULLE-Begleitausschusses. „Wir sichern den reibungslosen Übergang von der alten zur neuen Förderperiode und haben die Zukunft im Blick“.

Für die Übergangsjahre 2021/22 bis zum offiziellen Start der neuen GAP-Regelungen auf EU-Ebene ab 2023 erhält Rheinland-Pfalz zusätzlich ELER-Mittel in Höhe von 126 Millionen Euro. Damit stehen in Rheinland-Pfalz insgesamt rd. 426 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums in der aktuellen Förderperiode (2014-2020) sowie der Übergangsjahre zur Verfügung.
Alle Förderprogramme mit hoher Nachfrage werden um zwei Jahre verlängert und finanziell gestärkt. Dazu gehören bspw. die Förderung der 20 LEADER-Regionen, die landwirtschaftliche Investitions- und Infrastrukturförderung oder die Stärkung landwirtschaftlicher Innovationen über einen 4. Förderaufruf zu EIP-Agri (Europäische Innovationspartnerschaft landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit).

„Die Mittel werden zielgerichtet für die nächsten Jahre eingeplant: Aufgrund der beständig hohen Nachfrage soll über die Hälfte der Mittel an die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie den Ökologischen Landbau gehen“, sagte Becht.

Gleichfalls wurde eine Entbürokratisierung insbesondere durch weitere Anpassungen an die Nationale Rahmenregelung eingeleitet. Der EULLE-Begleitausschuss hat sich auf das beschriebene Vorgehen jüngst verständigt.

Ergänzende Informationen / Hintergrundinformationen
„EULLE“ steht für „Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“. Das Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Hinzu kommen Kofinanzierungsmittel von Bund und Land oder anderen öffentlichen Trägern in etwa gleicher Höhe.

Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 15 Teilmaßnahmen (10 landwirtschaftliche Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, 5 Vertragsnaturschutzmaßnahmen) sowie die Maßnahme Einführung/Beibehaltung des ökologischen Landbaus) gefördert.

Der Begleitausschuss, in dem neben Vertretern der Landesregierung Wirtschafts- und Sozialpartner (u.a. Bauernverbände, Kammern), Vertreter der Zivilgesellschaft (u.a. Frauenorganisationen, Umweltverbände, Kirchen), Vertreter lokaler Behörden, des Bundes und der europäischen Kommission vertreten sind, hat die Aufgabe, die Programmumsetzung zu begleiten und Vorschläge zur Verbesserung und Weiterentwicklung einzubringen.
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