13.09.2016 | 14:30:00 | ID: 22900 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Beihilfen für eine Mengenreduzierung bei Milch jetzt beantragen

Schwerin (agrar-PR) - Landwirte können ab sofort Anträge auf Entschädigungszahlungen für eine Mengenreduzierung bei der Milchproduktion stellen.
„In den vergangenen Wochen wurde die Umsetzung des zweiten EU-Hilfepakets mit Hochdruck vorbereitet. Ich freue mich, dass das Programm nun anläuft“, kommentierte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Der Beihilfe-Antrag ist formgebunden und wird für jeden Milcherzeuger in der HIT/ZID-Datenbank erstellt. Antragsteller melden sich dazu mit Ihrer InVeKos-Nr. und individuellem PIN in der Datenbank an. Unter dem Menüpunkt „Milchverringerungsbeihilfenverordnung 2016“ kann der Antrag digital ausgefüllt werden. Auch finden sich hier wichtige Erläuterungen zum Verfahren.

Nach vollständigem Ausfüllen ist der Antrag zu speichern, auszudrucken und zu unterschreiben. Das Dokument stellt mit den Milchgeldabrechnungen der Monate Oktober bis Dezember 2015 und Juli 2016, oder alternativ den Molkereibescheinigungen über die vollständigen Milchlieferungen in diesen Monaten, den einzureichenden Beihilfe-Antrag dar.

!! Der Antrag ist bis zum 21.09.2016, 12 Uhr, vollständig im örtlich zuständigen StALU einzureichen. Ein Nachbearbeiten des Antrages oder der Antragsunterlagen ist danach nicht mehr möglich. !!

Ein Merkblatt zur Milchverringerungsbeihilfe und zum Antragsverfahren kann auf der Homepage des Agrarministeriums heruntergeladen werden.

Hintergrund

Die EU hat mit Beschluss des Agrarrates vom 18.07.2016 ein zweites Hilfspaket über 500 Mio. € insbesondere für die krisengebeutelten Milchbauern aufgelegt. Mit 150 Mio. € aus diesem Gesamtpaket wird ein EU-weites Milchreduktionsprogramm umgesetzt werden, das in Mecklenburg-Vorpommern von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) koordiniert wird.

Das geplante Programm sieht Entschädigungszahlungen für eine Mengenreduzierung vor. Nach derzeitigem Stand sollen Landwirte für jeden nicht erzeugten Liter Milch 14 Cent erhalten. Auf diese Weise soll die Milchproduktion in der EU um ca. 1 Mio. t Milch reduziert und der Milchmarkt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Die Teilnahme ist freiwillig.

Ab dem Zeitpunkt, an dem die geplante Verrringerungsmenge erreicht ist, werden keine weiteren Antragsrunden durchgeführt. Wird bereits beim ersten Antragstermin die vorgesehene Reduktionsmenge überschritten, werden alle angemeldeten Reduktionsmengen einheitlich gekürzt. (regierung-mv)
Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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