28.06.2011 | 08:30:00 | ID: 9954 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Beratung über Folgen von EHEC - Nordländer verabschieden Positionspapier

Boizenburg (agrar-PR) - Auf Einladung des Landwirtschafts- und Umweltministers Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus trafen sich gestern Minister bzw. Vertreter der für die für Agrarpolitik zuständigen Ministerien der Länder Nordrhein-Westfahlen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg sowie der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen zu einer Beratung in Schwartow/Landkreis Ludwigslust.

Dabei ging es um die Bewältigung der Folgen des durch die EHEC-Bakterien (Serotyp O104:H4) verursachten Erkrankungsgeschehens.

Die Teilnehmer betonten, dass der Schutz der Gesundheit und Unversehrtheit des Menschen oberste Ziele aller behördlichen Maßnahmen sein müssen. Wirtschaftliche Interessen sind diesem Ziel unterzuordnen.

Aufgrund der epidemiologischen Ergebnisse und der ersten  Erkenntnisse wurde in Verantwortung für die Gesundheit der Menschen eine Verzehrempfehlung herausgegeben, die den Verzicht auf Gurken, Salat und Tomaten in Norddeutschland beinhaltete. Es ist unstrittig, dass den Erzeugern  von Gurken, Salat und Tomaten, aber auch von Sprossen und ggf. anderen Gemüsesorten verschuldensunabhängig gravierender wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. In solchen Situationen ist es notwendig, die Erzeuger durch finanzielle Hilfen zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund verabschiedeten die zuständigen Ministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg sowie der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt beigefügtes Positionspapier:

Wir begrüßen, dass die EU-Kommission bereits befristete Sondermaßnahmen zur Stützung des Sektors Obst und Gemüse beschlossen hat.
Wir halten einen Schadensausgleich von mind. 50 % für notwendig und bitten den Bund, sich in Brüssel nachdrücklich für die dafür erforderlichen Mittel einzusetzen. Dazu wird der Bund gebeten, die EU-Kommission aufzufordern, rechtzeitig die von den betroffenen Mitgliedstaaten gemeldeten Daten über die eingetretenen Schäden bekannt zu machen, um die Höhe des zu erwartenden Ausgleichs abschätzen zu können. Wir halten bei einem nicht ausreichenden EU-Plafonds eine anteilige Kürzung für nicht vertretbar. Daher wird der Bund für den Fall, dass die veranschlagten Mittel nicht ausreichen gebeten, sich für eine entsprechende Aufstockung der bis jetzt vorgesehenen 210 Mio. Euro einzusetzen.
Wenn der Ausgleichbetrag von 50 Prozent nicht erreicht wird, sollte die Differenz zwischen dem tatsächlichen EU-Ausgleichsbetrag und der in der Verordnung festgelegten Höchstgrenze im Rahmen einer nationalen Beihilfe gezahlt werden. Wir teilen das Unverständnis vieler Salat produzierender Betriebe über den Ausschluss einzelner Salatarten wie Rucola, Feldsalat und Chinakohl aus den Regelungen. Dies führt dazu, dass deren Erzeuger ihre Produkte ebenfalls nicht oder nur stark eingeschränkt vermarkten können und keine finanzielle Kompensation erhalten. Wir bitten daher den Bund, sofern in Brüssel keine entsprechende Öffnung erreicht wird, ein ergänzendes Hilfsprogramm als einzelstaatliche Beihilfe bei der EU-KOM zu notifizieren. Ziel muss es sein, für Produzenten der Salatarten und Sprossen, die nicht von der EU-Regelung abgedeckt sind, einen mit der bestehenden EU-Regelung vergleichbaren Lösungsansatz zu finden. Die EU-Verwaltungsvorschriften werden der besonderen Situation nicht gerecht, sind zu kompliziert und zu aufwändig. Wir bitten den Bund, die Vorschriften der Kontrollen vor Inkrafttreten der Verordnung zu vereinfachen und die Kontrollquoten zu reduzieren. Wir setzen uns ausdrücklich dafür ein, dass bei der Umsetzung der befristeten Sondermaßnahmen in den Ländern einheitlich vorgegangen wird. Deshalb wird der Bund gebeten, die Koordinierung für das Verfahren, von Antragstellung und Nachweisführung bis Auszahlung weiterhin zu übernehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass den deutschen Gemüseproduzenten gegenüber anderen europäischen Ländern keine Nachteile entstehen. Wir bitten den Bund unter Einbeziehung der Bundesinstitute wie beispielsweise BVL, BfR, RKI  in Abstimmung mit den Ländern, kurzfristig und vor der geplanten Kampagne der EU-Kommission, eine Imagekampagne für Obst und Gemüse zu beginnen. Dabei sollte der besondere Beitrag von Obst und Gemüse zu einer ausgewogenen Ernährung hervorgehoben werden. Gleichzeitig sollten allgemeine Hygieneempfehlungen zum Umgang und Verzehr von Lebensmitteln, insbesondere auch in rohem Zustand, enthalten sein.  Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass in Deutschland derzeit keine geeigneten Eingriffs- und schnellwirkenden Hilfsmöglichkeiten für besondere Situationen bestehen. Wir bitten den Bund um Prüfung, ob die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung vom 16. Juni 2008 dahingehend geändert werden sollte, dass Markt entlastende Maßnahmen gemäß der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (VO (EG) Nr. 1234/2007) in Deutschland im Falle von Dringlichkeitsmaßnahmen (oder ggf. unter bestimmten Bedingungen) durchgeführt werden können.  Wir halten aktuelle Untersuchungen zum qualitativen und quantitativen Vorkommen von Mikroorganismen, die die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden und die Umwelt belasten könnten, in organischen Stoffen, die auf die landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht werden sollen, für notwendig. Wir fordern den Bund daher auf, durch die Bundesinstitute im Rahmen von Praxisversuchen eine entsprechende Bewertung durchführen zu lassen. Dabei sind die verschiedenen in der Praxis vorhandenen Anlagentypen, Verfahren und Inputsituationen zu berücksichtigen.
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