13.04.2011 | 13:25:00 | ID: 9080 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Beregnung soll befreit bleiben

Bonn (agrar-PR) - Eine nicht sachgerechte Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes könnte die Wirtschaftskraft landwirtschaftlicher Betriebe empfindlich stören.
Darauf haben der Rheinische Landwirtschaft-Verband (RLV) und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) in einer gemeinsamen Stellungnahme im Rahmen der geplanten Novelle des Wasserentnahmeentgeltgesetzes in Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Wie der RLV dazu mitteilt, wolle die nordrhein-westfälische Landesregierung das Wasserentnahmeentgelt wiederbeleben und die Einnahmen zielgerichtet zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nutzen. Hierzu müsse das Wasserentnahmeentgeltgesetz, das ein Auslaufen des Entgeltes bei stufenweiser Abschmelzung vorsah, novelliert werden. Im Zuge der Gesetzesnovelle hat nach RLV-Angaben Anfang April eine so genannte Verbändeanhörung stattgefunden, bei der Sachverständige aus 28 Organisationen ihre Meinung einbringen konnten.

In ihrer Stellungnahme begrüßen RLV und WLV, dass die Landesregierung die Auffassung der Landwirtschaft teile, wonach die Wasserentnahme der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zur Grundwasserneubildung unter landwirtschaftlichen Flächen nur eine sehr geringe Menge ausmacht. Es sei folgerichtig, die Wasserentnahme zum Zwecke der Beregnung nicht mit einem Entgelt zu belegen, da das entnommene Wasser dem Naturhaushalt wieder zugeführt werde.

Die beiden Verbände weisen weiterhin darauf hin, dass auch die Tierhaltung in Verbindung mit der verbundenen Landbewirtschaftung dem Ziel der Grundwasserneubildung diene. Daher ist es aus Sicht der Landwirtschaftsverbände falsch, dass nach der heutigen Gesetzeslage die Tierhaltung zum Teil mit einem Entgelt belegt werde. Dieser Systemfehler, der heute eine Ungleichbehandlung zur Folge habe, solle im Rahmen der Novelle behoben und jede Entnahme von Wasser im Rahmen landwirtschaftlicher Tätigkeit von dem Entgelt befreit werden.

Ausdrücklich begrüßen die beiden Landesbauernverbände, dass die Landesregierung die bewährte und bundesweit anerkannte Kooperation zwischen der Landwirtschaft und den Wasserversorgern in Nordrhein-Westfalen als zentralen Baustein für die nachhaltige Trinkwasserversorgung anerkenne und den Wasserversorgern eine Verrechnungsmöglichkeit der Aufwendungen für den kooperativen Gewässerschutz einräume. Hierdurch werde der kooperative Gewässerschutz deutlich gestärkt.

Wenn die Novellierung des Gesetzes insbesondere damit begründet werde, dass die Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie konsequent umzusetzen seien, sollte nach Auffassung der beiden Landesbauernverbände gerade mit Blick auf die ambitionierten Vorgaben der Grundwasserrichtlinie der gewählte Beratungsansatz durch weitere Förderbausätze flankiert werden. Daher sei es geboten, Teile des Wasserentnahmeentgeltes zu nutzen, um etwa die bodennahe Ausbringung oder die Erhöhung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger auf diesem Wege zu finanzieren. (rlv)
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