Berlin (agrar-PR) -
Ab dem 1. April 2021 werden mehr Landwirte mit geringen Einkommen einen Zuschuss zu ihrem Alterskassenbeitrag erhalten: Der Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte wird deutlich angehoben. Das entsprechende Gesetz hat der Deutsche Bundestag gestern beschlossen.
Die entsprechende Erhöhung der Einkommensgrenzen wird vollständig aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finanziert.
Konkret wurden die bisherigen Einkommensgrenzen für einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss von aktuell 15.500 Euro bzw. 31.000 Euro für Verheiratete auf 60 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung erhöht und damit dynamisch ausgestaltet. Im Jahr 2021 liegt die Einkommensgrenze damit bei 23.688 Euro bzw. 47.376 Euro für Verheiratete. Damit werden noch mehr gering-verdienende Landwirte gezielt unterstützt.
Der maximale Zuschuss beträgt dabei 60 Prozent des monatlichen Beitrags – in 2021: monatlich 155 Euro bzw. 147 Euro in den neuen Bundesländern. Der monatliche Einheitsbeitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt im kommenden Jahr 258 Euro monatlich bzw. 245 Euro monatlich in den neuen Bundesländern.
Zum Hintergrund:Die Einkommensgrenzen sind derzeit statisch und wurden seit 20 Jahren nicht mehr verändert. Mit der Anknüpfung an die Bezugsgröße werden die Einkommensgrenzen künftig jährlich angepasst. Die Bezugsgröße wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres (für 2021 also aus 2019) ermittelt.
Beispielsberechnung:
Vorläufige Werte für 2021 in den alten Bundesländern:
Jährliches Einkommen |
Beitragszuschuss nach bisherigem Recht |
Beitragszuschuss nach neuem Recht |
10.000 Euro |
114 Euro |
155 Euro |
12.500 Euro |
62 Euro |
146 Euro |
15.000 Euro |
10 Euro |
114 Euro |
17.500 Euro |
_ |
81 Euro |
20.000 Euro |
_ |
48 Euro |
22.500 Euro |
_ |
16 Euro |