Bonn (agrar-PR) -
RLV bedauert Entscheidung der Bundesrats-Agrarausschuss Mit Bedauern nimmt der Rheinische
Landwirtschafts-Verband (RLV) die Entscheidung des
Bundesrats-Agrarausschusses zu Kenntnis, dem Plenum der Länderkammer
eine Meldepflicht für Tierhalter bei der Impfung gegen die
Blauzungenkrankheit zu empfehlen.
Die sogenannte
„EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungs-verordnung“
soll demnach dahingehend geändert werden, dass Tierhalter künftig
innerhalb von sieben Tagen jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
der zuständigen Behörde mitzuteilen haben, und zwar unter Angabe des
verwendeten Impfstoffes, des Datums der Impfung sowie auf Anordnung der
Behörde zusätzlich auch die Ohrmarkennummern der geimpften Tiere.
Angesichts der Herausforderung, zusätzliche Bürokratie zu vermeiden,
hält der RLV die nun geplante Meldepflicht für völlig inakzeptabel.
Schon jetzt nämlich werden etwa in Nordrhein-Westfalen Impfungen gegen
die Blauzungenkrankheit von den die Impfung durchführenden Tierärzten
in der Tier-Datenbank dokumentiert, auf die die zuständigen Behörden
jederzeit zugreifen können. Zudem sei grundsätzlich zu hinterfragen,
warum ein Tierhalter gegenüber der zuständigen Behörde Angaben zu
Maßnahmen verantworten soll, die nicht er, sondern der hierfür
beauftragte Tierarzt durchgeführt hat, so der RLV.