31.03.2010 | 00:00:00 | ID: 5248 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bodenabtrag: Ackerkrume vor Wind und Wasser schützen

Oldenburg (agrar-PR) - EU-Regelung zum Schutz vor Erosion ab 30. Juni in Kraft Pressemitteilung vom 31.03.2010
Deutsche Landwirte werden ab Mitte des Jahres noch stärker als bisher auf ihren Ackerboden achten müssen. Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen berichtet, tritt am 30. Juni auf Drängen der EU ein Gesetz in Kraft, das den Bodenabtrag durch Wasser und Wind (Erosion) eindämmen soll. Je nach Gefährdungspotential der Fläche müssen Landwirte Vorsorge treffen, um das Abschwemmen oder Verwehen von Bodenteilchen zu unterbinden.

Erosionskataster geben Auskunft darüber, wie stark eine landwirtschaftliche Fläche gefährdet ist. Unterschieden werden zwei Klassen für Wasser- und eine für Winderosion. Bei der Klasse „Wasser 1“ dürfen nach der Ernte der Vorfrucht und bis zum 15. Februar des Folgejahres Ackerflächen nicht gepflügt werden. Das gilt nicht, wenn noch vor dem 1. Dezember eine Aussaat erfolgt. Bei Bewirtschaftung quer zum Hang gelten keine Auflagen. Diese Vorgaben entsprechen in etwa der bisherigen Regelung, die von der EU als „zu unspezifisch“ kritisiert wurde.

Flächen der Klasse „Wasser 2“ müssen zusätzlich für den Rest des Jahres, also vom 16. Februar bis 30. November, unmittelbar nach dem Pflügen eingesät werden. Außerdem darf vor der Aussaat von Kulturen mit großen Reihenabständen von 45 cm und mehr nicht gepflügt werden. Damit dürfen diese Reihenkulturen, zu denen Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben gehören, nur noch in sogenannten Direkt- oder Mulchsaatverfahren angebaut werden.

Flächen der Erosionsklasse „Wind“ dürfen ab dem 1. März nur dann gepflügt werden, wenn sie unmittelbar danach eingesät werden. Bei Reihenkulturen besteht ein ganzjähriges Pflugverbot, das nur dann aufgehoben wird, wenn vor dem 1. Dezember 2,50 Meter breite Grünstreifen quer zur Hauptwindrichtung in einem Abstand von höchstens 100 Metern angelegt werden. Bei Kartoffeln kann auf Grünstreifen verzichtet werden, wenn die Dämme quer zur Hauptwindrichtung liegen.

Die potentielle Erosionsgefahr ist in Niedersachsen regional sehr unterschiedlich und abhängig von geographischer Lage, Bodenart und Hangneigung sowie der zu erwartenden Niederschläge. Schwerpunkte wassererosionsgefährdeter Flächen der Stufen 1 und 2 sind der Raum Osnabrück (Wiehengebirge, Teutoburger Wald) und das südliche Niedersachsen (Harz, Deister, Solling). Winderosionsgefährdet sind zum Beispiel küstennahe Standorte, aber auch das Emsland.

Die Regeln zur Erosionsminderung sind von der EU vorgeschrieben und von den Landwirten ab Ende Juni dieses Jahres zu befolgen. Nur so erhalten sie auch weiterhin ihre EU-Ausgleichszahlungen. Die Einhaltung der Vorgaben wird im Zuge verschiedener Verwaltungskontrollen überprüft.
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