30.04.2012 | 12:35:00 | ID: 12813 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bund und Länder wollen mehr Transparenz bei Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft

Berlin (agrar-PR) - Frühjahrskonferenz der Agrarminister in Konstanz vereinbart datenbankgestütztes Minimierungskonzept
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz will gemeinsam mit den Bundesländern die Strategie zur Antibiotika-Minimierung noch stärker auf die direkte Anwendung am Tier konzentrieren. Dazu soll im Arzneimittelgesetz die Möglichkeit für den Aufbau einer bundeseinheitlichen amtlichen Datenbank geschaffen werden, die den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder erstmals eine umfassende Einsichtnahme in die Daten über den Antibiotika-Einsatz bei landwirtschaftlichen Nutztieren ermöglicht. Auf eine entsprechende Verschärfung des Arzneimittelgesetzes haben sich Bund und Länder bei der Frühjahrskonferenz der Agrarminister (AMK) verständigt, die am Freitag in Konstanz zu Ende ging. Die Länder unterstützen den Plan des Bundes, im Zuge der ohnehin geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes die Rechtsgrundlage für eine entsprechende deutschlandweite Antibiotika-Datenbank zu schaffen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner betonte in Konstanz, man wolle den Länderbehörden „alle Instrumente an die Hand geben, die erforderlich sind, um die Überwachung zu erleichtern, die Antibiotika-Abgabe zu reduzieren und den Missbrauch von Medikamenten zu verhindern". Die Bundesregierung sorge dafür, dass die zuständigen Landesbehörden ihre Überwachungsaufgaben in Zukunft noch wirksamer und noch schneller erfüllen können. Der Bund setzt hierfür den Rechtsrahmen – die Länder sind vor Ort für die Überwachung der Betriebe zuständig. Zum Abschluss der Frühjahrskonferenz der Agrarminister zeigte sich Aigner erfreut über den erzielten Schulterschluss: „Es ist unser gemeinsames Ziel, die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf das absolut notwendige Maß zu beschränken." Nötig sei eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern, um die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung auf ein Minimum zu beschränken, um mehr Transparenz bei der Abgabe von Antibiotika herzustellen, eine konsequente Überwachung der Regelungen und der Anwendung von Antibiotika durch die Länderbehörden zu gewährleisten sowie Verstöße konsequent zu ahnden. Aigner betonte, dass der Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsförderung ebenso verboten sei wie der präventive Einsatz.

Nach dem Willen der Länderagrarminister soll auf Fachebene gemeinsam mit dem Bundesministerium baldmöglichst ein Detailkonzept für eine betriebsbezogene Antibiotika-Minimierungsstrategie erarbeitet werden. Hierbei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Verschiedene Detailfragen sind noch zu klären, insbesondere Art, Umfang und Intervalle der Datenbank-Meldungen, die Kriterien für die Einsichtnahme der Behörden, die Speicherdauer sowie die Kosten des gesamten Vorhabens. Der bürokratische Aufwand soll so niedrig wie möglich gehalten, der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden.

Die neue Datenbank ist Teil eines umfangreichen Antibiotika-Maßnahmenpakets, das im Rahmen der geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) noch vor der Sommerpause von Bundesministerin Aigner ins Kabinett eingebracht werden soll. Die geplante Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen im AMG zielt im Wesentlichen darauf ab, den Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut notwendige Maß zu beschränken und die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden der Bundesländer deutlich zu erweitern.


Vorgesehen sind neben der Datenbank zum Beispiel folgende Maßnahmen (Auszug):

- Betriebe, in denen übermäßig viele Antibiotika eingesetzt werden, sollen künftig nicht nur stärker überwacht werden – die zuständigen Behörden sollen zusätzlich die Möglichkeit erhalten, Betriebe, die auffällig viele Arzneimittel einsetzen, zur Vorlage und zur Umsetzung eines individuellen Minimierungskonzeptes zu verpflichten. Die Ursachen für übermäßigen Antibiotika-Einsatz liegen häufig in grundlegenden Hygiene-Problemen oder Managementfehlern, die so gezielt angegangen und abgestellt werden können. Betroffene Tierhalter sollen verpflichtet werden, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit zu ergreifen.

- Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll die Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human-Arzneimittel dürfen künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden.

- Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird deutlich verbessert: Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Stellen weiterzuleiten. (PD)
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