28.12.2020 | 10:17:00 | ID: 29585 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bundesministerin Julia Klöckner nimmt mit ihrem Ministerium eine vorläufige Bewertung des Handels- und Kooperationsabkommens zum Brexit vor

Berlin (agrar-PR) - "Mit dem Handels-und Kooperationsabkommen sollen viereinhalb Jahre nach dem Brexit-Referendum und wenige Tage vor Ablauf der Übergangsperiode die künftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und der Europäischen Union (EU) umfassend vereinbart werden. Kern des Abkommens ist, dass auch künftig im Handel mit VK keine Zölle erhoben werden und keine Beschränkungen durch Quoten erfolgen.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Die Vereinbarung ist auch für den Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft von hoher Bedeutung, da im Falle eines „no deal“ aus deutscher Sicht mit erheblichen Exportverlusten zu rechnen gewesen wäre – annähernd doppelt so hoch wie im Falle des jetzt geschlossenen Abkommens. Dies hätte sich insbesondere auf unsere deutschen Erzeuger, die vor allem Getreide-, Fleisch- und Milchprodukte verarbeiten, negativ ausgewirkt. Denn das Vereinigte Königreich nimmt unter den Zielländern deutscher Agrarexporte den fünften Platz ein.“

Das VK bleibt bzw. wird auch mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ein Drittstaat, was die Beziehung zur EU in allen Bereichen erheblich verändert.

„Für den Handel bedeutet das einen erheblichen Anstieg der administrativen Kosten. Für Inspektionen, Grenzabfertigung und Transaktionskosten werden Kosten in Höhe von rund 10 Prozent des Warenwerts erwartet. Insbesondere zu Jahresbeginn sind aufgrund der neuen Kontrollen Verzögerungen und administrative Probleme an der Grenze möglich. Die Verhandlungen verliefen intensiv und unter hohem politischen Druck, allerdings war die insgesamt zur Verfügung stehende Zeit von einem Jahr im Vergleich zur Verhandlungsdauer anderer Handelsabkommen kurz“, so Bundesministerin Julia Klöckner.

Beide Verhandlungspartner mussten sich erwartungsgemäß weit von ihren Ausgangspositionen entfernen, wobei in den letzten Monaten vor allem drei Bereiche im Zentrum der Verhandlungen standen:

Im Bereich „level playing field“ wollte das Vereinigte Königreich ursprünglich lediglich WTO-Standards akzeptieren. Im Ergebnis wurden alle Bereiche, die aus Sicht der EU hierfür relevant sind, mit Transparenzanforderungen und Rückschrittsverboten versehen, die ein gemeinsames Schutzniveau sicherstellen und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden sollen. Bei Verletzungen sind Gegenmaßnahmen (z.B. die Wiedereinführung von Zöllen) möglich.

Alle relevanten Bereiche des Abkommens unterliegen bilateralen Steuerungsgremien und einem verbindlichen Streitbeilegungsverfahren („Governance“). Das VK hatte eine verbindliche Streitbeilegung ursprünglich abgelehnt. Nicht durchsetzen konnte sich die EU bei ihrer ursprünglichen Forderung nach einer Überwachung wesentlicher Vereinbarungen durch den Europäischen Gerichtshof und nicht bei der dynamischen Bindung des VK an künftig geänderte bzw. erhöhte Standards der EU. Es ist fachlich noch schwer einzuschätzen, wie effektiv die Regelungen zum „level playing field“ funktionieren werden, jedenfalls könnte künftig dem Streitbeilegungsverfahren eine erhebliche Bedeutung zukommen

Im Bereich Fischerei wollte die EU ursprünglich am Status quo des Zugangs zu den britischen Gewässern und der Quotenaufteilung festhalten, während Großbritannien die Rechte der EU-Fischer jährlich neu verhandeln wollte. Im Ergebnis steht eine Übergangszeit von fünfeinhalb Jahren, innerhalb derer die EU-Fangmöglichkeiten zu 75 Prozent erhalten bleiben und gegenseitiger Zugang zu den jeweils anderen Gewässern garantiert ist. Anschließend könnten dann jährliche Verhandlungen mit dem VK – u.a. auch zu gegenseitigem Zugang und Quotenanteilen – erforderlich werden.

Gesundheitspolizeiliche- und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS)

Lebensmittelimporte aus dem Vereinigten Königreich werden grundsätzlich denselben Kontrollen unterliegen wie Importe aus sonstigen Drittstaaten. Wesentliche Prinzipien wie beispielsweise Zertifizierung, Listung von Betrieben, Regionalisierung/Kompartimentalisierung, Durchführung von Audits sowie EU als Einheit („single entity“) sind von dem SPS-Kapitel umfasst. Importe von Pflanzenbestandteilen und Fleischprodukten aus Großbritannien als Drittland müssen ab 1.1.2021, soweit das EU Recht dies vorschreibt, u.a. von den entsprechenden Zertifikaten begleitet werden.

Die Vereinbarungen sind weitgehend allgemein gehalten und wurden teilweise bereits auf der Fachebene im Rahmen von kurzfristigen Befassungen der entsprechenden Gremien parallel zu den laufenden Verhandlungen konkretisiert.

Das Abkommen enthält die üblichen Verfahren, wie sie auch mit anderen Drittländern etabliert sind. Außerdem sind an verschiedenen Stellen Verweise auf die Tiergesundheitsstandards des OIE enthalten, an denen sich die EU-Rechtsetzung im Bereich der Tiergesundheit seit einigen Jahren eng orientiert, so dass auch hier keine Diskrepanzen auftreten dürften.

Die ursprünglichen Forderungen von VK nach einer weitgehenden grundsätzlichen gegenseitigen Anerkennung der gesundheitspolizeilichen Maßnahmen als äquivalent hatte die EU abgelehnt.

Ursprungsregeln

Ursprungsregeln sollen garantieren, dass (vor allem bei zusammengesetzten Produkten) nur Produkte mit Ursprung aus dem VK bzw. der EU zollfrei über die Grenze verbracht werden. Laut EU-Kommission konnte die EU hier ihre Position in den Verhandlungen durchsetzen und vergleichbare Ursprungsregeln wie mit anderen Handelspartnern vereinbaren. Eine detaillierte Analyse insbesondere der produktspezifischen Ursprungsregeln steht noch aus.

Geografische Herkunftsangaben

Ein Schutz (künftiger) Geografischer Herkunftsangaben wird in dem Handelsabkommen nicht vereinbart. Die bestehenden Herkunftsbezeichnungen bleiben aber durch das Austrittsabkommen geschützt. Im Handelsabkommen ist lediglich eine allgemeine Klausel enthalten, dass die Parteien künftig gemeinsam neue bzw. weitergehende Regeln vereinbaren können.

Das Abkommen enthält weiter Regelungen zu Öko-Produkten (gegenseitige Anerkennung der Zertifizierung) und dem Handel mit Wein (u.a. gemeinsame Prinzipien zur Kennzeichnung), die noch im Einzelnen geprüft werden müssen.


TAC und Quoten EU-UK Handelsabkommen - Verluste in Mio. Euro für EU-Flotte und MS (insbesondere DEU) – sortiert nach pelagisch/demersal und Höhe der EU-Verluste 

Bisheriger UK Anteil

TAC 2020 (%)

Neuer UK Anteil

1. Jahr (%)

Neuer UK Anteil

5. Jahr (%)

Verlust EU

1. Jahr (Mio. €)

Verlust EU

5. Jahr (Mio. €)

MS Anteil (%)

Verluste MS 1. Jahr

(Mio. €)

Verluste MS 5. Jahr

(Mio. €)

Makrele

(West)

58,3 %

64,85 %

69,2 %

24,0

40,2

IRL 50,9%

NLD 24,2%DEU 15,2%

12,2

5,3

3,6

20,5

8,9

6,1

Hering

(Nordsee)

24,1 %

28,67 %

32,32 %

5,43

9,78

DNK 33,9%

NLD 28,5%

DEU 22,5%

1,8

1,6

1,2

3,3

2,9

2,2

Hering

(atlanto-skandischer)

21,9 %

30 %

30 %

1,5

1,5

DNK 43,8%

SWE 16,2%

NLD 15,7%

0,65

0,24

0,23

0,65

0,24

0,23

Blauer Wittling

(Nördlicher Bestand)

19,8 %

20,53 %

21 %

0,86

1,4

NLD 23,2%

DNK 19%

ESP 16,1%

0,2

0,16

0,14

0,32

0,26

0,19

Seezunge

Nordsee

4,3 %

11,91 %

17 %

13,2

21,9

NLD 78,6%

BEL 8,7%

DEU 6,9%

10,3

1,1

0,9

17,2

1,9

1,5

Seeteufel

(Nordsee)

81,4 %

86,26 %

89,52 %

3,43

5,74

DNK 41,8%

DEU 20,4%

BEL 18,9%

1,43

0,69

0,64

2,39

1,17

1,08

Seelachs

(Nordsee)

16,7 %

22,29 %

26,00 %

3,21

5,34

FRA 61,6%

DEU 26,2 %

1,97

0,84

3,29

1,4

Schellfisch

(Nordsee)

75,95 %

81,55 %

84,17 %

2,68

3,94

FRA 35,7%

DNK 32,2%

DEU 20,5%

0,96

0,86

0,54

1,41

1,26

0,8

Kabeljau

(Nordsee)

46,9 %

52,97 %

57,00 %

2,00

3,33

DNK 38,5%

DEU 24,4%

NLD 21,7%

0,77

0,48

0,43

1,28

0,81

0,72

Blau markiert= pelagische Bestände

Keine Markierung= demersale Bestände

Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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