26.09.2022 | 11:54:00 | ID: 34175 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bundesprogramm Stallumbau: Umsetzungsfrist für bewilligte Bauvorhaben bis 30. Juni 2023 verlängert

Berlin (agrar-PR) - Aufgrund der derzeit sehr langen Lieferzeiten für Baumaterialien sind einige kurz vor dem Abschluss stehende Bauvorhaben innerhalb der ursprünglichen Programmlaufzeit gefährdet gewesen.
Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Umsetzungsfrist für die Abwicklung der bereits bewilligten Bauvorhaben jetzt um ein halbes Jahr verlängert. Die neue und abschließende Umsetzungsfrist ist der 30. Juni 2023. Ursprünglich mussten Umsetzung und Fertigstellung der bewilligten Bauvorhaben bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt sein.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat das Bundesprogramm Stallumbau 2020 im Rahmen des damaligen Konjunkturpakets für die Jahre 2020 bis 2021 eingerichtet und dafür 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Programm dient der kurzfristigen und vorzeitigen Umsetzung der Vorschriften im Hinblick auf das Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum sowie der deutlichen Reduzierung der Kastenstandhaltung im Abferkelbereich, die sich aus der letzten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus dem Jahr 2021 ergeben haben. Im Rahmen des Bundesprogramms Stallumbau konnten Sauenhalter*innen, die ihren Stall kurzfristig und damit deutlich vor Ablauf der Übergangsfrist umbauen wollten, bis zum 30. September 2021 Förderanträge stellen.
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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