17.12.2021 | 17:02:00 | ID: 31838 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bundesrat ebnet Weg für den Nationalen GAP-Strategieplan

Schwerin (agrar-PR) - Der Bundesrat hat heute in seiner 1014. Plenarsitzung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung unter Aufnahme einiger fachlicher Änderungen zugestimmt. Setzt die Bundesregierung diese eins zu eins um, können die Verordnungen in Kraft treten. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zeigte sich erfreut und erleichtert über den Ausgang der Sitzung:
„Dass die Verordnungen heute den Bundesrat passieren, ist keine Selbstverständlichkeit und ein großer Erfolg. Sie sind ein wichtiger Teil des GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland, der von der Bundesregierung bis zum 31.12.21 in Brüssel eingereicht werden muss. Nur so können wir sicherstellen, dass die neue Förderperiode zum 1. Januar 2023 beginnen kann und Direktzahlungen und Fördermittel für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ab diesem Zeitpunkt ausgezahlt werden können. Damit sichern wir betriebliche und persönliche Existenzen, die Versorgung der Menschen mit hochwertigen Nahrungsmitteln, die ökologische und klimaangepasste Bodenbearbeitung und Tierhaltung zum Schutz der Artenvielfalt und des Wassers sowie die Weiterentwicklung unserer Städte und Dörfer.“

Der Bund hatte die Länder im Vorfeld auf Änderungsanträge hingewiesen, deren Umsetzung nicht mit EU-Recht vereinbar sind und damit rechtliche Verkündungshindernisse darstellen. Die eingebrachten Änderungsanträge bezogen sich unteranderem auf die Definition von Dauergrünland, die Voraussetzungen für die Ausgestaltung und Finanzierung der Öko-Regelungen oder die Abstandsregelungen bei der Anlage von Pufferstreifen entlang von Gewässern. „Ich bin sehr froh, dass sich alle Beteiligten im Klaren darüber waren, dass der Nationale GAP-Strategieplan im Sinne alle Bundesländer schnell auf den Weg gebracht werden muss und konsensorientiert abgestimmt wurde. Jetzt muss der Bund die Verordnungsverfahren schnell abschließen. Damit schaffen wir Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte, die Menschen im ländlichen Raum, die mit guten Ideen Projekte vor Ort voranbringen wollen, und auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden“, so Backhaus.

Die Europäische Kommission hat das Jahr 2022 Zeit, um die Strategiepläne der Mitgliedsländer umfassend zu prüfen. Erfahrungsgemäß ergeben sich bis zu 1.000 Anmerkungen und Nachfragen. Das Jahr 2022 wird demnach für Verhandlungen mit der Kommission und die Umsetzung der Ergebnisse benötigt, damit am 01.01.2023 die neue Förderperiode mit den neuen Regeln starten kann.
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