19.05.2011 | 12:15:00 | ID: 9502 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bundesrat Schneider-Ammann unterzeichnet bilaterales Abkommen über den Schutz geographischer Angaben von Agrarprodukten

Brüssel (agrar-PR) - Bundesrat Johann N. Schneider-Amman hat in Brüssel das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln unterzeichnet.
Ausserdem führte er im Rahmen seines Arbeitsbesuches Gespräche mit den EU-Kommissaren Ciolos, De Gucht (Handel) und Hahn (Regionalpolitik). Das bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB oder AOC) und der geschützten geographischen Angaben (GGA oder IGP) von landwirtschaftlichen fErzeugnissen und Lebensmitteln ist unter Dach. In Brüssel unterzeichnete Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann heute mit dem Vertreter der ungarischen Ratspräsidentschaft, Landwirtschaftsminister Sándor Fazekas, EU-Landwirtschafts­kommissar Ciolos und dem Botschafter Liechtensteins, Kurt Jäger, den Vertrag. Im Abkommen verpflichten sich die Schweiz und die EU, ihre geographischen Angaben gegenseitig anzuerkennen und nach verschiedenen Übergangsfristen gegen jegliche Anmassung, Nachahmung oder Anspielung zu schützen. Damit erhalten die in der Schweiz beziehungsweise in der EU registrierten GUB und GGA[1] auf dem Gebiet der jeweils anderen Partei denselben rechtlichen Schutz wie im Ursprungsgebiet. Für die Schweiz handelt es sich dabei im Moment um etwa zwanzig Bezeichnungen, deren Schutz nun auf das gesamte Gebiet der EU - ca. 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten - ausgeweitet wird. Auch wirtschaftlich sehr relevante Exportprodukte wie Bündnerfleisch und «Greyerzer-Käse» fallen darunter.

Das Abkommen ist sowohl national, als Element der Qualitätsstrategie, ein wichtiges politisches Signal für einen verbesserten Schutz von geographischen Angaben, wie auch international im Rahmen des WTO-Engagements beider Parteien. Es wird als neuer Anhang in das Agrarabkommen Schweiz-EU von 1999 integriert.

Auf Seiten der EU muss das Abkommen noch vom europäischen Parlament ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann. In der Schweiz hat der Bundesrat das Abkommen bereits im Januar 2011 genehmigt.


Gespräche mit EU-Kommissaren

Im Rahmen seines Arbeitsbesuchs in Brüssel traf sich der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements auch mit drei Mitgliedern der Europäischen Kommission.

Mit Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos sprach er über die Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitiken der EU und der Schweiz, bei denen beide Seiten eine starke Konvergenz feststellten. Ausserdem unterstrich Bundesrat Schneider-Ammann die Bedeutung des vollständigen Marktzugangs auch im nicht-harmonisierten Bereich (sogenanntes «Cassis-de-Dijon»-Prinzip).

Beim Treffen mit Handelskommissar Karel de Gucht standen die WTO-Doha-Runde sowie die Freihandelsverträge im Zentrum. Die Schweiz setzt sich für eine umfassende Runde ein, die nicht nur den Marktzugang umfasst, sondern auch bestehende Regeln- etwa zur Streitbeilegung - verbessert oder, wo nötig, neue Regeln schafft. Ausserdem erörterten Bundesrat Schneider-Amman und EU-Kommissar De Gucht den aktuellen Stand der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sowie der aktuellen Verhandlungsdossiers.

Mit dem für die Regionalpolitik der EU zuständigen Kommissar Johannes Hahn schliesslich erörterte der Vorsteher des EVD die Kohäsionspolitik der EU, die ähnliche Ziele wie die Schweizer Regionalpolitik, nämlich das Niveau der Regionen etwa bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit und der Wertschöpfung zu erhöhen. Thema des Gesprächs war auch der Erweiterungsbeitrag, mit dem die Schweiz autonom Projekte in den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten unterstützt, die zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU beitragen soll. Bundesrat Schneider-Ammann betonte dabei, wie wichtig es für die Schweizer Regierung und das Schweizer Volk ist, dass die Projekte gut vorbereitet und durchgeführt werden. Bislang hat die Schweiz im Rahmen des Erweiterungsbeitrags finanzielle Mittel im Gesamtbetrag von mehr als 850 Mio. CHF für rund 200 Projekte definitiv oder provisorisch bereit gestellt.

[1] Eine GUB bezeichnet ein Erzeugnis, das in einem abgegrenzten Gebiet hergestellt, verarbeitet und veredelt wurde. Seine Qualität verdankt es den natürlichen und menschlichen Faktoren dieses Gebiets. Im Gegensatz dazu genügt es für eine GGA, wenn ein einziger Erzeugungsschritt im begrenzten Gebiet stattfindet und das bezeichnete Erzeugnis z.B. sein Ansehen diesem Gebiet verdankt. (evd) 
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