25.04.2016 | 08:15:00 | ID: 22220 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bundesrat stimmt Entschließung zum Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung zu

Wiesbaden (agrar-PR) - Landwirtschaftsministerin Hinz: „Der Auftrag an den Bund ist eindeutig: Wir brauchen mehr Tierwohl in der Landwirtschaft.“
„Der Beschluss zum Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Tierwohl in der Landwirtschaft. Nun ist die Bundesregierung am Zug.“

„Sie hat heute von den Ländern einen klaren Auftrag erhalten“, sagte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz heute im Anschluss an die Bundesratssitzung in Berlin. Ende 2015 hatte Hessen seinen Entschließungsantrag zum Ausstieg aus der ganzjährige Anbindehaltung in den Bundesrat eingebracht. Dieser wurde heute im Plenum beschlossen. Er sieht eine Übergangsfrist von zwölf Jahren vor.

„Die ganzjährige Anbindehaltung entspricht nicht den heutigen Standards, die an das Tierwohl in der Landwirtschaft gelegt werden“, sagte Hinz. Für eine tiergerechte Haltung von Rindern ist es erforderlich, den Tieren genügend Bewegungsraum zu bieten. Eine ständige Anbindung verhindert das Abliegen und Aufstehen der Tiere.

Es schränkt zudem andere wichtige Bedürfnisse wie die eigene Körperpflege oder den Kontakt zu Artgenossen erheblich ein. „Haltungssysteme, in denen Tiere ständig angebunden stehen und leben müssen, sind besonders belastend und einschränkend für die betroffenen Tiere. Das muss sich ändern. Wir brauchen hier eine klare Ausstiegsperspektive“, so Ministerin Hinz weiter.

Der von Hessen eingerichtete Runde Tisch zu Tierwohl und nachhaltiger Landwirtschaft hat sich mit diesem Thema intensiv befasst und unterstützt die hessische Bundesratsinitiative ausdrücklich und einstimmig. Dem Gremium gehören neben verschiedenen landwirtschaftlichen Verbänden, wie dem Hessischen Bauernverband und dem Verband der ökologisch arbeitenden Landwirte, auch tierärztliche Verbände, Tierschutzorganisationen an.

„Wir erkennen auch die wirtschaftliche Situation und Herausforderungen der Rinder- und Milchvieh haltenden Betriebe an. Durch die Übergangsfrist ermöglichen wir insbesondere kleinen, familiengeführten Betrieben die nötigen Änderungen und Entwicklungen, um weiterhin von und mit der Tierhaltung leben zu können“, bekräftigte Hinz.

Bereits 1996 lief die ständige Anbindehaltung für Pferde aus – beruhend auf einer Initiative aus Hessen. Auch für Rinder ist eine solche Haltungsform ohne jeden Weidegang oder Auslauf nicht tiergerecht. In Hessen stehen nach Auswertungen des Statistischen Landesamtes noch rund 9.000 Tiere in ständiger Anbindung. (umwelt-hessen)
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