11.04.2019 | 17:43:00 | ID: 27276 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

De-minimis-Beihilfe für Landwirtschaft in MV nicht relevant

Schwerin (agrar-PR) - „Eine weitere Erhöhung der De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor ist derzeit gegen­über der EU nicht durchsetzungsfähig“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt anlässlich eines entsprechenden Landtagantrags. Denn die EU-Kommission hat erst in diesem Jahr den Schwellen­wert für De-minimis-Beihilfen von 15.000 auf 20.000 Euro angehoben. Außerdem hätte die Kommission klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass sie ohne weitere Maßnahmen der Mitgliedstaaten nur zu einer Erhöhung bis 20.000 Euro bereit ist.

„Fakt ist, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern große landwirtschaftliche Strukturen. Anders als in Ländern mit einer kleiner strukturierter Landwirtschaft wurden zu keiner Zeit die verfügbaren Kontingente für De-minimis- Beihilfen in Anspruch genommen“, sagte Backhaus. Um Maßnahmen auflegen zu können, die allen landwirtschaftlichen Betrieben zu Gute kommen, müsste der Schwellenwert deutlich höher liegen. Weder ein Schwellenwert von 15.000, 20.000 noch 30.000 Euro sei ausreichend. Das verdeutlichen die Zahlen von 2018. Es wurden gerade mal ca. 171.000 Euro von 7,1 Mio. Euro ausgezahlt.

„Ich erinnere hier nur an die Kuhprämie, welche 2011 in der Milchpreiskrise bundesweit auf De-minimis-Basis gezahlt wurde. Gerade bei uns in Mecklenburg-Vorpom­mern hat sie bei den betroffenen Milchbauern für viel Unverständnis gesorgt. Angesichts der gravierenden Verluste, die viele Betriebe in Folge des Preisverfalles hinnehmen mussten, waren De-minimis-Hilfen nicht einmal ansatzweise geeignet, diese zu kompensieren. Sie haben aber in den alten Bundesländern dazu beigetragen, kleinere Milchviehbetriebe über Wasser zu halten“, erläuterte der Minister.

Hintergrund:

Nach der De-minimis-Regelung müssen Subventionen, die unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, bei der EU-Kommission nicht angemeldet und von ihr genehmigt werden. Das gilt im Agrarsektor für Beihilfen, die innerhalb von drei Jahren den Subventionswert von 15.000 Euro nicht überschreiten.

Mecklenburg-Vorpommern setzt Landesgeld vorrangig zur ELER-Kofinanzierung ein. In dieser Förderperiode hat das Landwirtschafts- und Umweltministerium bereits 361 Mio. Euro ELER-Förderung ausgereicht. Dort werden in der Regel mit einem Euro Landesgeld drei Euro EU-Mittel gebunden.

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