01.07.2014 | 20:55:00 | ID: 18084 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Den ländlichen Raum zukunftsfähig gestalten

Schwerin (agrar-PR) -

Heute hat das Kabinett den Weg für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) zur Einreichung bei der EU frei gemacht. „Unser Ziel ist es, im Hinblick auf den demografischen Wandel einen starken und lebensfähigen ländlichen Raum vorzuhalten. Mit dem EPLR haben wir ein umfangreiches Programm, mit dem wir bei den Menschen vor Ort sind. Das heißt, wir steigern die Wertschöpfung, schaffen Arbeitsplätze, verbessern die Infrastruktur, fördern kleine und mittelständische Unternehmen und stärken den Zusammenhalt von Jung und Alt im ländlichen Raum. Darüber hinaus wollen wir mit Nutzern und Schützern gemeinsam unsere einmalige Naturlandschaft für nachkommende Generationen erhalten“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz heute in Schwerin.

Bis 2020 stehen 847 Mio. Euro aus den Europäischen Landwirtschaftfonds für die ländliche Entwicklung (ELER), der zweiten Säule der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP), zur Verfügung. Hinzu kommen 90 Mio. Euro Umschichtungsmittel aus der 1. Säule, die zweckgebunden für umwelt- und klimaschonende Leistungen insbesondere der Landwirtschaft, sind. Sofern Brüssel dem EPLR zustimmt, können mit den Kofinanzierungsmitteln von Bund und Land über 1,21 Mrd. Euro in die ländlichen Räume investiert werden. „Ich möchte daran erinnern, dass dies Steuergelder sind, die wir nicht einfach im Gießkannenprinzip ausgeben können. Wir verfahren daher beim EPLR nach dem Prinzip ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ und setzen ökonomische, ökologische und soziale Schwerpunkte, um einen nachhaltigen Mehrwert für die Gesellschaft und die Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten“, so der Minister.

In den letzten 3 Förderperioden wurden knapp 3 Mrd. Euro Fördermittel über den Europäischen Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums, kurz ELER, bereitgestellt. Von 2007 bis heute wurden mit ELER-Geldern 37.937 Förderfälle mit einer Summe von über 911 Mio. Euro bedacht. „Wir haben bis 2020 voraussichtlich letztmalig eine solch hohe finanzielle Ausstattung zu günstigen Kofinanzierungsbedingungen zur Verfügung. In den nächsten 7 Jahren muss es uns gelingen, die Fördergelder so einzusetzen, dass selbsttragende Infrastrukturen entstehen und die wirtschaftlichen Unternehmen auch ohne eine investive Förderung in dem gewohnten Umfang wettbewerbsfähig sind“, mahnte Dr. Backhaus.

Für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft stehen 128 Mio. Euro zur Verfügung und wird auch in der neuen Förderperiode eine wesentliche Stütze der ländlichen Entwicklung in M-V darstellen. Über die Förderung von Informationsveranstaltungen, Betriebscoaching und Beratungstätigkeit sollen betriebswirtschaftliche Aspekte kombiniert mit ökologischen und sozialen Aspekten zur nachhaltigen Stärkung der Unternehmen der Land-, Forst und Ernährungswirtschaft beitragen. Beabsichtigt ist die Einführung eines „Darlehensfonds“ in Höhe von 10 Mio. Euro sowie das Europäische Innovationspartnerschaftsprogramm (EIP) mit 5,34 Mio. Euro zur nachhaltigen finanziellen Unterstützung der Markteinführung von innovativen Produkten der Ernährungswirtschaft. Zusätzlich ist die Förderung von Unternehmen der Ernährungswirtschaft der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe vorgesehen. „Der ländliche Raum ist nur attraktiv, wenn die Menschen in der Region Arbeit finden. Daher wollen wir nachhaltige Wirtschaftsstrukturen erhalten und stärken“, betonte der Minister.

Für Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme stehen rund 351 Mio. Euro zur Verfügung. Dieser Förderbereich ist hauptsächlich geprägt durch die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen einschließlich des ökologischen Landbaus sowie durch investive Maßnahmen zur Verbesserung bestehender Ökosysteme. Die übrigen Agrarumweltmaßnahmen haben die Förderung der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung, die Förderung vielfältiger Fruchtfolgen und Beihilfen für vielfältige ökologisch orientierte Ackerstreifenprogramme zum Inhalt. Die Schwerpunkte bei den investiven Maßnahmen zur Verbesserung bestehender Ökosysteme liegen in den Bereichen Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen, wie dem Moorschutz, naturnaher Gewässerumbau für Fließ- und Standgewässer und nichtproduktive Investitionen im Wald, wie dem ökologischer Waldumbau. „Hier kommen wir der Vorgabe der EU-Kommission, dass mindestens 30 % des EPLR für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu veranlagen sind, gerne nach. Wir wollen die Artenvielfalt erhalten und zusammen mit Landnutzern und Landschützer mit der Natur verantwortungsvoll umgehen“, hob Dr. Backhaus hervor.

In die Entwicklung des ländlichen Raums als attraktives Lebens- und Arbeitsumfeld können 338 Mio. Euro EU-Mittel investiert werden. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Stärkung der ländlichen Infrastruktur. Durch die Förderung der Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten, Dorfgemeinschaftshäusern werden sozialen Gesichtspunkten Rechnung getragen. Durch touristische Infrastrukturvorhaben, öffentlich zugänglicher Schlösser und Parks sowie denkmalgeschützter Objekte wird die touristische Attraktivität für Besucherinnen und Besucher sowie Einheimische nachhaltig erhöht und indirekt zur Entwicklung des Tourismusbereiches als wichtiger Bestandteil der Arbeitsmarktes im ländlichen Raum beigetragen. Die Förderung von Sportstätten, Basisdienstleistungen, der Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz und der Verbesserung des ländlichen Wegenetzes hat darüber hinaus direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität der in den ländlichen Gemeinden ansässigen Bürgerinnen und Bürger. „Wir wollen im Hinblick auf den demografischen Wandel einen lebenswerten und attraktiven ländlichen Raum. Dabei werden immaterielle Werte gefördert, wenn ein Dorfgemeinschaftshaus wieder funktioniert oder die KiTa saniert wurde. Darüber hinaus profitieren die Unternehmen vor Ort von den Maßnahmen. Denn es ist in der Regel der Dachdecker, der Maurer oder der Installateur aus der Region, der die Investitionen umsetzt“, stellte Dr. Backhaus dar.

Das EPLR wird noch diese Woche nach Brüssel zur Prüfung geschickt. Insgesamt hat die EU 6 Monate Zeit, über die Genehmigung des Programms zu entscheiden. Anfang 2015 könnte dann die Förderung beginnen. „Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Programmentstehung sich nicht jeder zu 100 % durchsetzen konnte. Den einen wird das EPLR immer zu grün/ökologisch sein, den anderen fördert es zu sehr die Landwirtschaft und den Dritten bleibt zu wenig für die Infrastruktur übrig. Doch freue ich mich, dass die Wirtschafts- und Sozialpartner im Begleitausschuss mit großer Mehrheit zugestimmt haben. Nun gilt es auf die Entscheidung aus Brüssel zu warten, damit wir möglichst schnell loslegen können“, so der Minister. (regierung-mv)

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