16.07.2021 | 16:30:00 | ID: 30526 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Deutschland setzte Tierschutz-Themen auf die Tagesordnung des EU-Agrarrates

Berlin (agrar-PR) - Am kommenden Montag tagt in Brüssel der Agrar- und Fischereirat erstmalig unter slowenischer Ratspräsidentschaft. Mehrere Punkte zum Tierwohl und Tierschutz werden auch auf Initiative von Bundesministerin Julia Klöckner behandelt.
EU-weites Verbot des Tötens männlicher Küken
Deutschland und Frankreich haben den Punkt „EU-weites Verbot des Tötens männlicher Küken“ angemeldet. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, anlässlich der anstehenden Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung zeitnah die notwendige Folgenabschätzung für ein Verbot der systematischen Tötung männlicher Küken in der Europäischen Union einzuleiten. Deutschland ist das erste Land, dass das Töten männlicher Küken gesetzlich verboten hat.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Mit unserem Gesetz sind wir international Vorreiter. Wir haben die Entwicklung einer Technologie zur frühzeitigen Geschlechterbestimmung im Ei massiv gefördert, um aus der Praxis des Kükentötens aussteigen zu können. Die Technologie steht auch anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung. Gerne unterstützen wir die anderen Länder bei der Einführung.“

Bereits am Freitag, 16. Juli 2021 haben die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und ihr französischer Amtskollege, Julien Denormandie, die wesentlichen Akteure zusammengebracht, um sich über die Fortschritte beim Ausstieg aus dem Kükentöten auszutauschen. Bei dem Treffen wurde erneut die deutsch-französische Entschlossenheit deutlich, dem Kükentöten in der gesamten Europäischen Union ein Ende zu setzen.

Ende der Käfighaltung
Die Europäische Kommission hat angekündigt, bis zum Jahr 2023 einen Vorschlag für eine schrittweise Abschaffung und schließlich ein Verbot der Käfighaltung von Nutztieren vorzulegen.

Die Forderung, auch wie in Deutschland die Käfighaltung zu verbieten, hat Bundesministerin Julia Klöckner kontinuierlich verfolgt. Deutschland hatte sich bereits mehrfach an die Europäische Kommission gewandt und die Kommission aufgefordert, entsprechende Verbesserungen und Ergänzungen im bestehenden Tierschutzrecht vorzunehmen. In den Ratsschlussfolgerungen zur Farm-to-Fork-Strategie unter dem deutschen Vorsitz im vergangenen Jahr wurde die Kommission zudem aufgefordert, diese Überprüfung so schnell wie möglich einzuleiten und vorzulegen.

Julia Klöckner: „Unser Ziel ist, die Tierschutzstandards in der Nutztierhaltung europaweit anzuheben und die Bedingungen für alle Tiere nachhaltig zu verbessern. Ich treibe den Tierschutz gezielt strukturell voran: Für den Umbau der Tierhaltung haben wir in dieser Legislatur entscheidende Impulse gesetzt und die Richtung vorgegeben. Der Umbau der Tierhaltung hin zu höheren und wirtschaftlich tragfähigen Standards geschieht nicht von heute auf morgen. Denn klar ist: Höhere Standards kosten mehr Geld. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es braucht verlässliche ökonomische Perspektiven, damit die Betriebe in der Lage sind, die Herausforderungen wie etwa tierwohlgerechtere Stallumbauten auch tatsächlich anzugehen. Tun wir das nicht, laufen wir Gefahr, Tierschutz-Probleme ins Ausland zu exportieren. Und am Ende importieren wir die Produkte wieder, die zum Teil unter schlechteren Bedingungen hergestellt wurden.“

Tierwohlstandards in der Putenhaltung
Bundesministerin Julia Klöckner fordert zusammen mit weiteren Mitgliedstaaten die Kommission auf, bestehende Regelungen zu überarbeiten und neue, notwendige Vorschläge für EU-Regelungen vorzulegen. Deutschland begrüßt daher die Ankündigung der Europäischen Kommission, im Rahmen ihrer Farm-to-Fork-Strategie die bestehende Tierschutzgesetzgebung einschließlich des Transports und der Schlachtung der Tiere zu überarbeiten.

Gemeinsam mit Österreich betont Deutschland, dass die Kommission endlich die bislang fehlenden spezifischen EU-weiten Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen vorgelegt werden müssen.

Julia Klöckner: „Ich erwarte, dass die EU-Kommission bei der Überarbeitung der Tierschutzgesetzgebung auch die Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen in den Blick nimmt. Das müssen wir EU-weit regeln. Mit solchen spezifischen Regelungen tragen wir dem Anspruch an ein höheres Tierschutzniveau in der gesamten Europäischen Union Rechnung und unter den Mitgliedstaaten zu Fairness im Wettbewerb.“
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Herr Mathia Paul
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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